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Wie ging nochmal gleich das Sprichwort mit den Krähen und den Augen?Anwaltskammer prüft seit 15 Monaten
...Die Zwangsgeldandrohung liege im "Ermessen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer". Im Klartext: Druck muss die Kammer Anwalt Mann nicht machen.
Gegenüber Abmahnungen schon. Glaubst Du, bei Abmahnungs-Blödsinn gibts engagierte Rechtshilfen?Deine Ltd. hilft dir rein gar nicht. Du haftest auch über Grenzen hinweg. Zumindest innerhalb Europas. Das ist eine reine Scheinsicherheit.
Du hast es erkannt. Die Formulierungen sind derart unklar, dass nicht einmal ihre Verfasser (das Justizministerium) sie noch verstehen und deshalb Lösungen formulieren, die nicht stimmen. Aus dem gleichen Grund wird es Rechtsverdrehern ermöglicht, sich auf Kosten von oft unbedarften eine goldene Nase zu verdienen.superolli hat geschrieben:Das Problem besteht doch mal eher darin, dass diese teilweise unklaren Formulierungen juristisch nicht mit gesundem Menschenverstand und praxisorientiert entschieden werden, sondern sich gewisse "Rechtsanwälte" auf diese Weise eine goldene Nase verdienen wollen und so gezielt Missbrauch getrieben wird.
Natürlich sind sie deswegen schlecht. Wenn nicht mal mehr der Verfasser etwas damit anfangen kann. Gesetze sollten für Menschen geschaffen sein und nicht umgekehrt.Deswegen sind aber die Regelungen nicht automatisch schlecht.