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Domainkauf -> Vorher auf Adsensesperrung prüfen?

Alles zum Thema Google Adsense.
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mgutt
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Beitrag von mgutt » 12.09.2007, 11:12

Hallo!

Wie ist das, wenn ein Domaininhaber z.B. wegen Eigenklicks von Adsense ausgesperrt wurde und ich kaufe nun diese Domain. Ist dann diese Domain bei Google auf einer Art Blacklist oder brauche ich mir da keine Sorgen machen?

Wenn ja (Domains auf Blacklist), wie kann ich das überprüfen? Eine Email an Google wäre mir ehrlich gesagt zu nervig und zu langsam, da ja nicht immer der Zuschlag erfolgt, wenn man mal Interesse an einer Domain hat. Ich denke in dem Fall wäre eine Klausel im Kaufvertrag sinnvoll. Ist aber eben abhängig von Eurer Antwort / Erfahrung ;)

Gruß
Marc
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Lurker
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Beitrag von Lurker » 12.09.2007, 12:09

Ist eine interessante Frage die ich mir auch schon desöfteren gestellt habe.

Ich würde drauf tippen das die ganze Domain dann gesperrt ist. Denn wenn jemand als spammy eingestuft wird, lässt Er einfach seinen Kumpel nen Acc einrichten und überschreibt dem die Domain und schon rollt der Rubel wieder.

Denke das wird adsense nicht mitmachen.

Ist aber nur eine Vermutung, ne genauere Aussage würde mich auch interessieren.

Fensterklauer
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Beitrag von Fensterklauer » 12.09.2007, 14:54

Ohja das würde mich auch interessieren, denn ich wurde schonmal gesperrt, nun leitet mein cousin den Adsense Account. Bisher habe ich noch keinen Adsense Code auf die black-domain getan, sicher ist sicher.

Ich denke mal nach 1-2 Jahren wird die Domain aus der Blackliste heruasgenommen.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 13.09.2007, 08:17

Also laut Deiner Aussage gibt es eine solche Blacklist?!

Wenn das so ist, dann ist eben nur noch die Frage, wie kann man das überprüfen?
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Yel nats
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Beitrag von Yel nats » 13.09.2007, 08:45

mach einfach mit dem Verkäufer einen Kauf-Vertrag in dem er dir zusichert das die Domain bei Adsense nicht gesperrt ist.

Wenn es dennoch so ist machste den Kauf einfach rückgängig und wenn der Verkäufer sich querstellt drohste mit Anzeige wegen Betrug.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 13.09.2007, 21:20

Jo die Passage kommt in jedem Fall rein. Ich bin auf einen solchen Kauf hereingefallen. Es wurde mit monatlichen Einnahmen geworben, doch die Einnahmen wurden nicht vertraglich zugesichert. Ich habe jetzt die verbindliche Antwort von Google, dass die Seite gesperrt wurde und damit keine Schaltung von Anzeigen möglich ist.

Tatsächlich ist das Feature, welches die Sperrung verursacht hat, nicht zu beheben, da die Seite mit Entfernung des Features wertlos würde bzw. nicht mehr genutzt würde.

Laut Google verstößt das Feature gegen eine Nutzungsbedingung ihrer Tochtergesellschaften und ist damit Bestandteil der Adsense-Bedingungen.

Ich gebe ein Beispiel: (das ist es nicht, aber die Begründung ist identisch)
Wenn auf meiner Seite der Verkauf von MySpace Benutzer-Accounts möglich wäre, was nach MySpace-Bedingungen verboten ist und da MySpace eine Tochter von Google ist, so würde meine Seite von Adsense ausgeschlossen werden.

Jetzt habe ich zwei Probleme. Einmal kann ich die Einnahmen niemals erreichen, da diese nur über Klickpreise wieder reinkommen würden und zweitens stehe ich nun mit meinem Namen hinter einem Projekt, welches gegen die Nutzungsbedingungen einer Google Tochergesellschaft verstößt.

Nun muss ich mich fragen, ob mein eigentlicher Adsense-Account gefährdet ist. Weiterhin muss ich mich fragen, ob ich rechtliche Folgen durch Google zu befürchten habe.

Ich empfehle jedem eine solche Passage in seinen Kaufverträgen aufzuführen. Ob ich eine Rückabwicklung anstrebe entscheide ich morgen nach einem Telefonat mit dem Verkäufer und einem Gespräch mit meinem Anwalt.

Gruß
Marc
Zuletzt geändert von mgutt am 20.09.2007, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Carolina
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Beitrag von Carolina » 17.09.2007, 13:02

Hallo,

das kenn ich anders:
ich hatte vor einiger Zeit eine Domain gekauft, die für den vorbesitzer gesperrt war. Ich konnte ohne probleme adsense schalten.
Adsense ist personenbezogen, nicht domainbezogen, was den Vertrag mit g... anbelangt.

Gruss

mgutt
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Beitrag von mgutt » 20.09.2007, 16:33

Jo, aber in dem Fall geht das nicht, weil die Sperrungsgrundlage nicht entfernt werden kann. Sonst wäre das kein Problem. Stell Dir vor es wäre ein Portal zum Verkauf von virtuellen Useraccounts und mySpace Accounts brächten die meisten Besucher. So ein Feature zu entfernen würde dann dem Tod für das Projekt gleichzusetzen sein. Daher kann ich das Projekt nun eben nur ohne Adsense weiter betreiben. Frech ist nur, dass im Verkaufsangebot stand "bisher X,- EUR monatlich mit Adsense".
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