Als wettbewerbswidrig hat der Bundesgerichtshof das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers verurteilt (AZ: I ZR 81/01 vom 11. März 2004). In dem am Montag veröffentlichten Urteil ist als Begründung zu lesen, dass die Versandmöglichkeit so schnell und billig sei, dass man mit einem Nachahmungseffekt unter Wettbewerbern rechnen müsse. Dies werde jedoch für die Empfänger zu einer unzumutbaren Belästigung. Laut dem Richterspruch haben künftig auch die E-Mail-Versender die Beweislast, dass die versendeten Mails vom Empfänger tatsächlich erwünscht waren. Das Urteil findet allerdings derzeit nur im Wettbewerbsrecht Anwendung, die Rechte der Verbraucher werden dadurch noch nicht geregelt.
Dem Richterspruch zugrunde liegt eine Klage eines Internet-Dienstleisters, der sich gegen einen elektronisch verschickten Werbe-Newsletter eines Konkurrenten gewendet hatte.