Wenn Du ein fremdes Haus betrittst und Dir trotz mehrfacher Aufforderung nicht die Schuhe ausziehst, fliegst Du da achtkantig raus. Ohne Basisdemokratie und Volksentscheid und Ahoi. Warum sollte es hier anders sein?Paul_Kuhn hat geschrieben:Wie kann es angehen, dass hier "im Zweifel für den Kläger" und nicht
"im Zweifel für den Angeklagten" gilt?
Gleiches Recht für alle!
Wir sind das Volk!!
Ahoi!
Rechtlegalen Gruß von einem, der ein überschaubares Autoforum moderiert, und die Problematik bestens kennt.
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@Liisa - ich hatte/habe mir dem Herrn auch keine Probs, ganz im Gegenteil.
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@net(t)worker - ich regel solche Sachen bei mir immer intern mit Verwarnstufe.