Achso, alles klar - jedoch wird ja dann versucht, dies später als Ausgabe geltend zu machen, nicht im Rahmen der Vorsteuer.das mit der elektronischen Signatur ist nur relevant wenn man die ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen will, da diese aber ja direkt ans deutsche Finanzamt gezahlt wird und nicht auf der Rechnung steht, ist das nicht so tragisch...