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Adwords Mehrwertsteuer keine UST ID

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textologen
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Beitrag von textologen » 23.11.2007, 16:42

das mit der elektronischen Signatur ist nur relevant wenn man die ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen will, da diese aber ja direkt ans deutsche Finanzamt gezahlt wird und nicht auf der Rechnung steht, ist das nicht so tragisch...
Achso, alles klar - jedoch wird ja dann versucht, dies später als Ausgabe geltend zu machen, nicht im Rahmen der Vorsteuer.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.11.2007, 16:56

für eine Ausgabe reicht ein einfacher handgeschriebener Zettel als Beleg, muss natürlich auch nachvollziehbar sein diese Ausgabe... diese besonderen Vorschriften was eine Rechnung enthalten muss, gilt soweit ich weis nur für den Vorsteurabzug...

Neno
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Beitrag von Neno » 26.11.2007, 14:22

diese besonderen Vorschriften was eine Rechnung enthalten muss, gilt soweit ich weis nur für den Vorsteurabzug.
---------
genau so ist es. Google muss aber bei einem deutschen Webmaster sowieseo nur eine Nettorechnung ausstellen, d.h. ohne Mwst, weil als Leistungsort D gilt. Für die Abführung der MwSt ist der deutsche Webmaster zuständig. Hier stellt sich somit die Frage nach einer Rechnung, die die Vorschriften für den Vorsteuerabzug erfüllt, gar nicht.

Gruss

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 26.11.2007, 15:25

Neno hat geschrieben:diese besonderen Vorschriften was eine Rechnung enthalten muss, gilt soweit ich weis nur für den Vorsteurabzug.
---------
genau so ist es. Google muss aber bei einem deutschen Webmaster sowieseo nur eine Nettorechnung ausstellen, d.h. ohne Mwst, weil als Leistungsort D gilt. Für die Abführung der MwSt ist der deutsche Webmaster zuständig. Hier stellt sich somit die Frage nach einer Rechnung, die die Vorschriften für den Vorsteuerabzug erfüllt, gar nicht.

Gruss
Wie jetzt ?

Wenn du keine bekommst, warum sollst du dann welche abführen ?
Du hast doch keine bekommen, also must du auch keine abführen.

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 26.11.2007, 15:37

Doch, lies mal auf den druckbaren Rechnungen von Google unten nach. Da ist der passende Paragraph erwähnt:
* Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen.
Du zahlst also MwSt. von 19% auf die Rechnung, die dir Google stellt. Als Unternehmer bekommst du den selben Betrag über den Vorsteuerabzug aber direkt wieder zurück - also ein Nullsummenspiel. Du zahlst nichts drauf, hast nur ein wenig Papierkram zu erledigen.

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 26.11.2007, 19:59

Schmarn schon wieder :D
Ich habs wieder mit Adsense Einnahmen verwechselt ;)

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 26.11.2007, 21:38

Hab ich mir fast gedacht, aber nicht getraut dir zu unterstellen :p

obiMX
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Beitrag von obiMX » 11.12.2007, 14:11

Hallo,

Ich habe diesen Thread über Goole gefunden, da ich vor dem selben Problem stehe.
Ich habe zwar bisher keine Werbung auf meiner Seite, möchte dies aber nach dem weiterem Ausbau einfügen.
Nun muss ich aber noch ein Kleingewerbe beantragen und mich nach §19 von der Umsatzsteuer befreien - kann ich dann überhaupt noch eine UsSt.ID bekommen?! Heißt, kann ich dann überhaupt noch Werbung schalten ohne UsSt.ID?

Danke
obimx

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 11.12.2007, 15:54

obiMX hat geschrieben:Ich habe zwar bisher keine Werbung auf meiner Seite, möchte dies aber nach dem weiterem Ausbau einfügen.
Nun muss ich aber noch ein Kleingewerbe beantragen und mich nach §19 von der Umsatzsteuer befreien - kann ich dann überhaupt noch eine UsSt.ID bekommen?! Heißt, kann ich dann überhaupt noch Werbung schalten ohne UsSt.ID?
Also ich habe ein Gewerbe, bin USt-pflichtig, habe aber keine UST-ID, da ich keine innergemeinschaftlichen Geschäfte tätige, alle partnerprogramme an denen ich teilnehme kommen entweder aus deutschland oder nicht-eu Ausland, und für beides braucht man keine UST-ID... lass dir das mal von deinem Steuerberater genau erklären und vor allem mal durchrechnen lassen ob eine UST-pflicht für dich nicht doch besser ist.... du hast ja keine Verbraucher als "Kunden", sondern eher Firmen, und da rechnet sich dann eine UST Pflicht aufgrund der abziehbaren Vorsteuer dann meistens...

tomber
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Beitrag von tomber » 25.03.2009, 23:43

Hmm,ich bin Freiberufler und deswegen nach §4 USTG nicht UST Pflichtig.. wie muss ich das mit Google Adwords machen?

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