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schning hat geschrieben:Hallo,
ist es erlaubt mit Keywords wie bsp "mercedes" zu werben also dies als woerter einzustellen =?
oder ist das rechtlich nicht moeglich?
mfg schning
naja... wir sind im AdWords-forum... und dort sind die eingestellten keyswords das a und o....Artikel-SEO hat geschrieben: 2. Google interessiert sich nicht für Keywords.....für was also einpflegen.
Najo wobei der Erfolg solch einer Markeneintragung wohl auch eher von der Laune der Mitarbeiter abhängt..Southmedia hat geschrieben:Google bietet diese Möglichkeit an geschützte Markenbegriffe nicht als Keyword zuzulassen.
klar... die Marke bei Adwords sperren lassen und jedem der Händler die sie dennoch nutzen darf eine schriftliche Erlaubnis zur Nutzung der Marke bei Adwords geben... diese können die dann dort einreichen und können mit der Marke dort dann werben...Byron hat geschrieben:-> Ist das durchsetzbar?
Naja... die verdienen doch dadurch das jemand werbung schaltet... und wenn ein Markeninhaber dort die Marke sperren lässt, ist doch jede Ausnahmegenehmigung eine willkommene Einnahmequelle...twiggie hat geschrieben:Aaaaaaaaaaja. Wußte gar nicht das Google sich so lieb um jeden individuell kümmert. Nett.
Twigg
Stimmt leider nicht. Der Markeninhaber alleine bestimmt, wer seine Marke wie verwendet. Um sicherzugehen, brauchst du die Zustimmung des Markeninhabers, wenn Du Adwords mit der Marke schaltest.net(t)worker hat geschrieben:wenn du eine Marke als keyword verwenden willst, ist dies rechtlich unbedenklich solange du die Marke so benutzt wie das Gesetz es dir erlaubt...
MarkenG § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, SchadensersatzanspruchMincemeat hat geschrieben:Stimmt leider nicht. Der Markeninhaber alleine bestimmt, wer seine Marke wie verwendet. Um sicherzugehen, brauchst du die Zustimmung des Markeninhabers, wenn Du Adwords mit der Marke schaltest.
Aus meiner Erfahrung gibt es 3 Arten der Werbung mit Marken:
1. landing page enthält ausschließlich das Markenprodukt
--> wird vom Markeninhaber oft toleriert
--> wenn es dem Markeninhaber nicht passt, wird oft freundlich um Unterlassung gebeten, ohne den RA in die Spur zu schicken
also der Absatz 2 bestimmt, das man für einige Dinge die Zustimmung des Markeninhabers benötigt... aber da er für seine eigenen Produkte die Verpackungen etc ja selber mit der Marke bedruckt, bzw. diese Produkte unter dieser Marke an seine Wiederverkäufer ausliefert, geschiet dies doch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, bzw. ist das doch erst der Grund für die Markenanmeldung gewesen... also trifft der Absatz 2 in keinster Weise zu und demnach ist die Nutzung der Marke für Werbezwecke um Produkte dieser Marke zu vertreiben doch erlaubt... oder habe ich da etwas übersehen?...
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(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im Geschäftlichen Verkehr
1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
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