Ich darf keine Rechtsberatung durchführen. Lies aber mal z.B. hier, was ein anerkannter Fachmann (RA Dr. Bahr) zur Nutzung von Marken durch Affiliates meint:net(t)worker hat geschrieben:Also sollte eine Langingpage nur mit Produkten der Marke doch in keinster Weise durch das Markengesetz verboten sein, und somit auch eine Nutzung dieser Marke für Werbezwecke in diesem Fall nicht toleriert werden... es ist einfach nicht verboten und somit doch erlaubt... oder?
https://www.affiliateundrecht.de/affili ... liate.html
Auf der juristisch sicheren Seite bist Du nur dann, wenn der Markeninhaber der Nutzung seiner Marke zugestimmt hat. Es geht hier um Dinge wie Verwässerung der Marke, Umfeld etc.
Nach meiner Erfahrung hast Du umso bessere Karten, je wirtschaftlich wichtiger Du für den Merchant bist.
Ich werbe bei Adwords auch mit Variante 2 (landing page enthält Markenprodukt UND Konkurrenzprodukt). Wenn das dem Inhaber der Marke irgendwann nicht mehr passt, dann werbe ich nicht mehr für ihn, und er verliert jährlich 2000 Neukunden. Die schicke ich dann zu seinen Wettbewerbern
