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Wini
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Registriert: 05.11.2007, 23:28

Beitrag von Wini » 20.01.2008, 13:18

Hallo Leute,

ich suche hier keine Rechtsberatung (denn die darf ja bekanntlich nur der Anwalt geben...), aber habe eine grundsätzlich rechtliche Frage:

Wenn ich jemanden mit der Artikelerstellung und -eintragung beauftrage und dann eine Rechnung über die Artikel + die Einstellung erhalte - liegt da dann ein Dienstleistungs- oder ein Werkvertrag vor?

Greetz,
Wini

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SebLug
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Beiträge: 284
Registriert: 17.03.2006, 07:34

Beitrag von SebLug » 20.01.2008, 13:59

Werkvertrag, wenn ein konkretes ergebnis geschuldet wird. z.B. 100 Artikel.
Ein Dienstvertrag wäre: Schreibe eine Woche lang Artikel für mich.

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