ich suche hier keine Rechtsberatung (denn die darf ja bekanntlich nur der Anwalt geben...), aber habe eine grundsätzlich rechtliche Frage:
Wenn ich jemanden mit der Artikelerstellung und -eintragung beauftrage und dann eine Rechnung über die Artikel + die Einstellung erhalte - liegt da dann ein Dienstleistungs- oder ein Werkvertrag vor?