lol. was hier aber mal wieder verschwiegen wird: laut strassenverkehrsrecht kommt man hier billig raus. die amtsanmaßung ist allerdings schon ein straftatbestand und kann wesentlich teurer werden
nur ein blaulicht kann doch wohl kaum als amtsanmaßung ausgelegt werden.... neben der Polizei gibt es ja noch diverse andere organisationen die ein blaulicht legal nutzen dürfen ohne auch nur annähernd etwas mit dem staat zu tun zu haben...