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Schutzrechtsverletzung

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Webkatalogpromotion
PostRank 4
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Registriert: 12.01.2008, 15:49

Beitrag von Webkatalogpromotion » 30.01.2008, 03:31

Was haltet Ihr von folgendem:
Schutzrechtsverletzung
KEINE ABMAHNUNG OHNE VORHERIGEN KONTAKT!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Webseiten gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.

Wir versichern, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt oder berichtigt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich wird.

Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, das für den Dienstanbieter zur kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht wirklichem oder mutmaßlichem Willen des Schutzrechtinhabers.

Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.
Weiß einer, ob das etwas bringt ?