Wie die Richter des Ersten Senates sehen sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Es sei zu befürchten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsprofile erstellen könnten.

Quelle:
https://de.news.yahoo.com/ap/20080311/t ... 6ad_1.html
Bundesverfassungsgericht gute Entscheidung ob es aber eingehalten wird ist mal wieder eine andere Frage.

