Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Abzocke? Was tun?

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Neues Thema Antworten
donalexi
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 119
Registriert: 14.05.2007, 17:44

Beitrag von donalexi » 12.03.2008, 07:55

Hallo zusammen,

ein Kollege hat sich vor 2 Jahren und 4 Monaten bei einem stationären Händler (S*****, gleicher Name wie ein Planet) ein Notebook gekauft.

Innerhalb der zweijährigen Garantie trat immer wieder der selbe Fehler auf woraufhin beide male die Grafikkarte ausgetauscht wurde.
Nach Ablauf der Garantie trat der Fehler jetzt zum dritten mal auf.
Nun kann er sich entscheiden, S***** würde das Gerät kostenfrei entsorgen, die Grafikkarte für knapp 470 EUR austauschen oder das Gerät, jetzt der Hammer, für 40 EUR unrepariert zurückgeben.

Hat von euch schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und was kann man dagegen tun?

Geiz ist nicht immer Geil! Der Preis ist zwar ein entscheidender Kaufgrund aber die Qualität und der Sertvice sollte nicht zu kurz kommen.
Dabei muß ich sagen war das Notebook mit 1200 EUR nicht gerade der billigste.

Gruß, Alex

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


SISTRIX
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1255
Registriert: 01.09.2003, 20:57
Wohnort: Bonn

Beitrag von SISTRIX » 12.03.2008, 08:49

Abgesehen davon, dass dein Problem mit SEO/SEM nicht zu tun hat. Wo bitte ist die "Abzocke"? Wieso erwartest du von einem Unternehmen, das (wieso auch immer) das Image hat, möglichst billig zu sein, kostenloses Service NACH Ablauf der Garantie?
SISTRIX Suchmaschinen Blog
SEO- und SEM-Tools: [url=httpss://tools.sistrix.de/toolbox/?tid=lnk_foren_abk]SISTRIX Toolbox[/url]
Linktausch für PR9 und 10 gesucht!

Andreas13357
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 14
Registriert: 19.09.2006, 17:16
Wohnort: Berlin

Beitrag von Andreas13357 » 12.03.2008, 10:27

Hallo,
mir ging es genauso, allerdings nicht mit dem billiganbieter. bei meinem handelte es sich um ein s**y notebook. da war es das dvd laufwerk und nach suchen im internte fand ich auch heraus das etliche käufer sich auch direkt bei der firma beschwerten und der fehler des laufwerkes bekannt war. jedes jahr ein neues laufwerk und nach der garantie hätte ich die kosten bezahlen müssen.
gruß
andreas

ole1210
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 7464
Registriert: 12.08.2005, 10:40
Wohnort: Olpe

Beitrag von ole1210 » 12.03.2008, 10:39

Abzocke ist hier der völlig falsche Ausdruck. DUMMHEIT trifft es besser.

Wenn immer wieder (Zitat) der selbe Fehler auftrat, und du ihn NUR zwei mal hast repaireien lassen, dann war das pure Dunmmheit.

Wäre der Fehler nach der dritten Reparatur noch immer aufgetreten, hättest du das Gerät austauschen können.

Ansonsten ist das Vorgehen von saturn doch völlig OK. Die Garantie ist abgelaufen, die Reparatur kostet 470,- Euro, der Kostenvoranschlag eben 40,- Euro. das mach doch nen lokaler Händler genauso.

Markus Wander
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 26
Registriert: 15.11.2005, 18:33

Beitrag von Markus Wander » 12.03.2008, 10:48

Ich hatte einmal ein ähnliches Problem mit einer Grafikkarte in einem Stand-PC – ebenfalls ein Produkt dieser Elektromarktkette.

In der Garantiezeit wurde die Grafikkarte zweimal ausgetauscht. Der Verkäufer erklärte mir, dass die Garantiezeit für das ausgetauschte Teil ab dem Zeitpunkt des Austauschs wieder von vorne beginnt.
Ob das wirklich so gewesen wäre, konnte ich nie feststellen, da die Grafikkarte seit dem letzen Tausch funktioniert.

Gibt es nicht besondere Regelungen, wenn der Händler die Fehler fortlaufend nicht zufrieden stellend beheben kann?
Im Endeffekt wird es aber so sein, wenn er dir nicht entgegen kommen möchte, hast du keine großen Chancen.

alpening
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 110
Registriert: 07.12.2005, 14:30
Wohnort: Miesbach

Beitrag von alpening » 12.03.2008, 11:45

Ich würde auch sagen, dass die Garantie der Grafikkarte nach dem Ausstausch wieder von neuem beginnt, da es ja ein neues Gerät.

Pompom
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3751
Registriert: 10.09.2004, 16:38

Beitrag von Pompom » 12.03.2008, 11:53

Auf die Reparatur gibts wieder Gewährleistung, war es also immer die Grafikkarte, dann war es glück. Über alles andere freut sich sicher der beauftragte Anwalt deines Kollegen.

(Übrigens, Garantie gibt der Hersteller nach seinen Bedingungen - Gewährleistung ist "gesetzlich" und schreibt der Gesetzgeber vor.)

donalexi
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 119
Registriert: 14.05.2007, 17:44

Beitrag von donalexi » 12.03.2008, 12:09

Danke für eure Antworten. Ich habe einen Bericht gefunden der genau dazu passt:
https://www.123recht.net/forum_topic.as ... _id=100704

Ich hab schon öfter gehört das Notebooks so anfällig sind. Ich laß erstmal die Finger davon. Interessant wird er nur wenn man überall und vor allem günstig ins Internet gehen kann.

paula222
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 28
Registriert: 14.12.2007, 16:55

Beitrag von paula222 » 12.03.2008, 12:15

Bei geiz ist geil hab ich bisher 3 mal nach 18 monaten einen neuen rechner geholt. weil die garantiebedingungen so sind.

wird das gerät an dem selber fehler 3 mal repariert, sprich beim 3. mal hast du ein anrecht auf ein nagelneues. von daher sind es einer der sichersten garantien die man bekommen kann heutzutage. dann noch vorortservice garantie. und ich muss niewieder ein pc wieder einpacken. es kommt jemand. der schaut das ding sich an, hat gleich ersatzteile dabei. einfach wunderbar.

also von daher kann ich saturn und mediamarkt nur loben.

(ob die mir für den satz 5 mark geben? ) :roll: :wink:

JennyWeb
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 164
Registriert: 06.02.2008, 11:04

Beitrag von JennyWeb » 12.03.2008, 12:29

Ist es denn nicht so das wenn ein Fehler innerhalb der Garantiezeit zweimal auftritt, dass damit auch die Garantiezeit verlängert wird (und zwar um den Zeitraum, in dem man auf das Notebook wegen der Reparatur verzichten mußte) ???

Gruß Jenny
Bild

DerNeueee
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 25
Registriert: 18.02.2008, 02:05

Beitrag von DerNeueee » 12.03.2008, 13:25

Wenn mich nicht alles täuscht hat der Händer die Möglichkeit 2 mal das Gerät zu repar. Beim dritten Mal hat der Kunde sogar Recht auf neue Ware.

marc75
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1916
Registriert: 06.10.2004, 09:36

Beitrag von marc75 » 12.03.2008, 13:41

Der Verkäufer erklärte mir, dass die Garantiezeit für das ausgetauschte Teil ab dem Zeitpunkt des Austauschs wieder von vorne beginnt.
Ich würde auch sagen, dass die Garantie der Grafikkarte nach dem Ausstausch wieder von neuem beginnt, da es ja ein neues Gerät.
Auf die Reparatur gibts wieder Gewährleistung, war es also immer die Grafikkarte, dann war es glück.

Garantie != Gewährleistung

Ansonsten, wo und in welchem Gesetzbuch steht das sich die Gewährleistung in solch einen Fall verlängert?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.03.2008, 15:01

wenn sich die gewährleistung verlängert, dann doch nur maximal um den Zeitraum der Reperaturen.... hab da mal ein Urteil drüber gesehen, hier betrug die Summe der einzelnen Reperaturen aber zusammen mehrere Wochen und kurz nach Ablauf der 2 Jahre nach Kauf gabs wieder nen Problem...

DerNeueee
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 25
Registriert: 18.02.2008, 02:05

Beitrag von DerNeueee » 12.03.2008, 16:10

Ich erinnere mich wieder. Das war vor ca. 2 Monaten Galileo. Das Kaufrecht. Digitalkammera 2 mal gleicher kaputt gegangen. Kunde darf Gewährleistungsanspruch auf neues Gerät stellen.

Vielleicht könnte mal eine Experte dazu was sagen. Interessiert mich selber. Und 100%tig sicher bin ich mir aucn net. Galileo halt :roll:

DerNeueee
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 25
Registriert: 18.02.2008, 02:05

Beitrag von DerNeueee » 12.03.2008, 16:13

Wie gehe ich bei einem Gewährleistungsfall vor?
Funktioniert Ihr neues Produkt nicht einwandfrei oder ist es kaputt, dann gehen Sie mit dem Gerät und dem Kaufnachweis (in der Regel der Kassenzettel) zum Händler. Schildern Sie das Problem und verlangen Sie eine Nachbesserung oder ein Austauschgerät. Kann der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, dann dürfen Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

https://www.mdr.de/ratgeber/geld_versic ... 27194.html

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag