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Die Frage nach der Haftung stellt sich allerdings so lange nicht, wie der Domain-Inhaber erreich- und damit verklagbar ist. Fällt dieser Ansprechpartner weg, etwa durch Auflösung eines Unternehmens, oder sitzt der Inhaber im Ausland, so muss in der Regel der Admin-C für Abmahnungen und Klagen herhalten, sofern er nicht mit dem Eigentümer identisch ist.
der Hoster ist der falsche Ansprechpartner wenn der Inhaber und Admin-C nicht erreichbar sind, da musste dich direkt an Denic wenden um die domain löschen zu lassen...Loptr hat geschrieben:hm... "feindliche übernahme" ?
Einschreiben an den Admin senden. Hoffen, dass es zurück kommt mit Vermerk "Empfänger nicht bekannt". Damit zum Provider gehen - "du möchtest die Domain haben", er überprüft auch, ob der Empfänger nicht erreichbar ist und wenn des "geklappt" hat, dann kanns passieren (kommt auf den Provider drauf an), dass du die Domain bekommst.
Meines Erachtens sollte ein Provider auch dafür gerade stehen, wenn sein Kunde nicht erreichbar ist... denn der will ja auch seine Rechnung bezahlt habenGgf. sogar die Denic mit einbeziehen, dass der Admin nicht erreichbar ist (bessere Karten
).
... da habe ich aber andere Erfahrungen gesammelt. Hab mich direkt an den entsprechenden Hoster gewendet und der ist mir "sehr entgegen gekommen". Also sieh es als Erfahrungswert an (ansonsten würd ich sowas ni schreibennet(t)worker hat geschrieben: der Hoster ist der falsche Ansprechpartner wenn der Inhaber und Admin-C nicht erreichbar sind, da musste dich direkt an Denic wenden um die domain löschen zu lassen...