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Beitrag von URL » 12.04.2008, 10:46

Gerät die Maschinerie der Abmahnanwälte ins Stocken? Das könnte eine Auswirkung des neuen Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums sein, das der Bundestag heute verabschiedet hat.
https://www.sueddeutsche.de/computer/ar ... 78/168392/

Gruß

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seo-theo
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Beitrag von seo-theo » 12.04.2008, 11:33

Die Anwaltskosten sind sowieso meist der geringere Teil - an der "Schadens"ersatzfoderung des Rechteinhabers ändert sich damit gar nichts......

viel Wind um Nichts
Grüße
Seo-Theo

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firstlevel
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Beitrag von firstlevel » 12.04.2008, 12:02

Naja die Anwaltskosten errechnen sich zu X% aus dem Streitwert. So ganz unerheblich ist das nicht...
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dandy11
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Beitrag von dandy11 » 12.04.2008, 12:47

Allerdings gibt es diesen Schutz nur, wenn es sich um "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" handelt. "Wer ein komplettes Musikalbum oder einen neuen Film in Tauschbörsen zum Download anbietet, fällt nicht mehr unter die Klausel", sagt Krings.
Zu früh gefreut. Wer installiert sich ein P2P-Programm und zieht sich dann nur ein Lied?

Fazit: Es bleibt wie's ist. Im Gegenteil. Man könnte denken, es wird schlimmer:
Der wichtigste Inhalt des neuen Gesetzes ist - neben der Deckelung der Abmahngebühren - der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, die nicht an Urheberechtsverletzungen beteiligt sind. Künftig muss also die Musikindustrie nicht mehr Staatsanwälte bemühen, um an die persönlichen Daten von Tauschbörsennutzern zu kommen. Allerdings muss zunächst ein Richter entscheiden, ob Internetprovider Namen und Adressen tatsächlich herausgeben müssen.

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