Eine Subdomain müßte genau wie ein Verzeichnisname anzusehen sein. Das würde also nicht so direkt einen Verstoß darstellen, wie bei einem einmalig vergebbaren Domainnamen.MrJim hat geschrieben:kann man sich auch probleme einhandeln, wenn man den markennamen als subdomain benutzt?
also in diesem fall "calivn-klein.boxershorts.de. oder haben die anwälte der markeninhaber da auch eine rechtliche handhabe gegen?