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impressum nach deutschem Recht wackelt

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guppy
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Beitrag von guppy » 20.05.2008, 11:56


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Lord Pixel
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Beitrag von Lord Pixel » 20.05.2008, 21:30

Falls sich jemand genauer für das Thema interessiert, einen wesentlich längeren Artikel dazu habe ich hier verfasst: https://pixelfolk.net/recht/80/eugh-imp ... efonnummer

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 20.05.2008, 21:50

das die telnr. ins impressum soll fand und finde ich sowieso ein absolutes unding. mir reichen die zwei irren die mich darueber ueber monate hinweg genervt haben. danke, kein weiterer bedarf. solange es noch sein muss, macht ne 0900 nummer rein fuer 1,99 und loescht euren eintrag aus dem telefonbuch. die anschrift im impressum wird wohl bleiben, aber das geht halbwegs, denn post kostet wenigstens aufwand und geld.. ein anruf nur ein paar cent und viel zeit..
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gelegenheitsbot
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Beitrag von gelegenheitsbot » 21.05.2008, 00:52

Die nfinden andere Wege dich abzumahnen!
Meinen Kritikern empfehle ich:
https://de.youtube.com/watch?v=ZfCLfbQJATI

seobug
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Beitrag von seobug » 21.05.2008, 07:09

Abmahnungen finden per Post statt, nicht über das Telefon.
Das Telefon klingelt bei uns, wenn jemand ein Foto aus einer Seite benutzen möchte, einen Tippfehler findet, meint dass ein Sachverhalt falsch beschrieben wäre, Langeweile hat oder gefrustet ist weil er Ärger mit seiner Frau hatte.

pvdb
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Beitrag von pvdb » 21.05.2008, 10:34

Ohne mich jetzt mit den Gesetzen auszukennen, las ich in dem ersten Beitrag das maßgebend eine Richtlinie von 2000 gilt. Bedeutet dies, das es hätte eigentlich keine Abmahnungen geben dürfen? Weil dann wäre es doch geil, wenn es Prozesse geben würde, wo die Abmahnanwälte alles Geld zurückzahlen müssen (Abmahnungen wegen Impressum). Keine Ahnung ob so etwas möglich wäre, aber geil wäre es.

unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 21.05.2008, 11:33

@pvdb

Aus soviel Gerechtigkeit brauchst Du in diesem Land nicht zu hoffen...

Lord Pixel
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Beitrag von Lord Pixel » 22.05.2008, 11:56

pvdb hat geschrieben:Ohne mich jetzt mit den Gesetzen auszukennen, las ich in dem ersten Beitrag das maßgebend eine Richtlinie von 2000 gilt. Bedeutet dies, das es hätte eigentlich keine Abmahnungen geben dürfen? Weil dann wäre es doch geil, wenn es Prozesse geben würde, wo die Abmahnanwälte alles Geld zurückzahlen müssen (Abmahnungen wegen Impressum). Keine Ahnung ob so etwas möglich wäre, aber geil wäre es.
Nein. EG-Richtlinien haben keine sogenannte "horizontale Drittwirkung" und sind nicht unmittelbar anwendbar. Sie verpflichtet nur den Staat, die Richtlinie durch nationale Gesetze umzusetzen. Für die Bürger des Staates gilt nur das nationale Gesetz, nicht die EG-Richtlinie.

Dr. Graf
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Beitrag von Dr. Graf » 28.05.2008, 09:11

Guten Tag,

zwar ist die entsprechende EU-Richtlinie derzeit noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, wird aber schon jetzt von den Gerichten als Auslegungsmaßstab herangezogen. Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen:

https://lehmann-graf.de/blog/2008/05/28 ... -dem-eugh/

Gruß
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
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Tel. 05221/ 1 87 99 40
Fax 05221/ 1 87 99 41
www.ra-dr-graf.de

Seo
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Beitrag von Seo » 28.05.2008, 11:39

Das ist doch mal eine gute Nachricht...endlich keine nervigen Anrufe mehr :wink:

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