Was soll denn der Autor tun, wenn der Text 150x vervielfältigt wird.
Wenn der Text geklaut ist - Rechnungen schreiben und Entfernung des geklauten Inhalts verlangen, sonst Anwalt.
Wenn der Text für 150 Webseiten zur Veröffentlichung freigegeben ist - nichts - der soll ja auf vielen Webseiten erscheinen und hat keinen Anspruch darauf, unique zu sein.
Google ists schnurzegal, wer Urheber eines Textes ist. Die sagen, man solle sich wenns geht verlinken lassen, damit sie es vielleicht herausfinden können. Für die Qualität der Suchergebnisse selbst ist es egal, ob der Text, der 150 mal veröffentlicht wurde, nun auf der Autorenseite oder auf irgendeiner anderen Seite angezeigt wird. Warum sollten die sich da Mühe geben?
Bei Urheberrechtsverstößen kann man allerdings Google selbst informieren , das von denen indexierte Webseiten Klauer sind. Ist allerdings recht aufwendig.