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von todo » 22.07.2008, 14:11
Ohja, und was für einer falschen Annahme du da unterliegst!
Alles, was jemand anderes geschrieben, fotografiert, gestickt oder was auch immer hat fällt unter das Urheberrechtsgesetz. Natürlich muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht sein, sodass z.B. einzelne Sätze nicht unter das Gesetz fallen (wie bei Ziaten (wo aber auch die Quelle angegeben werden muss)) und selbst ein Bild, das von einem Kleinkind stammt, darf nicht einfach kopiert werden!
ABER ich vermute, dass, wenn du komplette Sätze kopierst, dass du dich damit "ein wenig" strafbar machst.
Und es gibt keine Kennzeichnungspflicht durch ein C oder R Symbol. Das macht gerne die ein oder andere Firma, ist aber nicht nötig, da es automatisch unter das Urhebergesetz fällt. Es hat lediglich vorbeugenden Charakter...
Ehrlich gesagt, ich finds ne Frechheit!
Nachtrag: Auszug aus dem UrhG, §2:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
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