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3DCG
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Beitrag von 3DCG » 28.08.2008, 12:08

Zur Info:

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Rechtsanwälte über ihre berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten, soweit die Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 19.02.2008 (Az.: 1 BvR 1886/06) entschieden, dass die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufsrechtswidrig ist, da sie nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt werden kann. Diese Entscheidung können Sie im Volltext über die Internetseite des Bundesverfassungsgerichts www.bundesverfassungsgericht.de und dort unter der Rubrik *Entscheidungen und dem oben genannten Aktenzeichen abrufen.