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Adsense und UST-Voranmeldung

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dirk
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Beitrag von dirk » 09.07.2004, 07:25

Hi,

ich habe hier vor ein paar Wochen mal geschrieben, dass die Adsense-Einnahmen in das Feld 43 der UST-Voranmeldung gehören.

Mein STB hat sich da jetzt nochmal intensiver mit befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Feld 45 ("nicht steuerbare Umsätze") auf Seite 2 das korrekte Feld dafür ist !

Sorry für diese Falschinformation. Ich gebe natürlich keine Garantie dafür, dass das so korrekt ist.

Mich würde wirklich mal interessieren, wo Ihr das bis dato eingetragen habt ?

Gruss und Danke,
Dirk

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stuijts
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Beitrag von stuijts » 09.07.2004, 08:18

Feld 45 - "nicht steuerbare Umsätze" - ich hatte deine Aussage damals nicht geprüft.

Mein STB hat es so formuliert:
"Die Leistung an einen Unternehmer unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Leistungsempfänger im Inland ansässig ist (§3a Abs 4 Nr 14 in Verbindung mit Abs 3 UStG). Die Leistungen an einen nicht im Inland ansässigen Unternehmer sind nicht steuerbar.

Da Sie Leistungen an einen amerikanischen Unternehmer, der nicht im Inland ansässig ist, erbringen, liegt der Ort Ihrer Leistung in Amerika, obwohl die Werbemaßnahmen hier in Deutschland durchgeführt werden. Ihre Leistungen an den amerikanischen Unternehmer sind somit in Deutschland nicht steuerbar, so dass Sie bei Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

Diese nicht steuerbaren Umsätze führen nicht zu einem Ausschluss der damit zusammenhängenden Vorsteuer."


Grüsse,
Birthe

dirk
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Beitrag von dirk » 09.07.2004, 09:15

Super ! Danke Dir, Birthe. Dann bin ich beruhigt :)

Lutz-Development
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Beitrag von Lutz-Development » 09.07.2004, 11:20

Dankeschön nochmal! :)

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