Beitrag
von idlum » 18.12.2008, 17:11
Und wie willst du entscheiden, welche Seiten rausfliegen? Es gibt bei Songtexten keine (für Suchmaschinen relevante) Eigentmsfrage. Daher kann Google nicht sagen, welche Seite den Songtext enthalten darf und welche nicht.
Wenn Seite A und B legal aus dem Archiv der DPA Meldungen übernehmen, darf Google auch nicht entscheiden, wer nun eher "berechtigt" ist, die Nachrichten anzuzeigen. Voraussetzung sollte sein, dass die DPA selbst die Meldungen nicht öffentlich publiziert.
Zudem sind die Ergebnisse nicht 1:1 in dem Sinne, manche Seitenbetreiber verhunzen die Umlaute oder schütten einen mit Werbung zu. Der User entscheidet, welche Seite er aufruft.