Markennamen sind ein heikles Thema im Affiliate bereich. Laut den meisten Informationen die ich gefunden habe ist es in der Regel nicht gestattet Markennamen als Keywords zu buchen.
Bei ein paar stichproben findet man aber eine ganze Reihe von Adwords Anzeigen in den Suchergebnis Listen die einen Markennamen beinhalten und offensichtlich nicht vom Markeninhaber, sondern von Affiliates geschaltet werden.
Wenn ich z.B. MP3 Player aus dem Programm von Otto oder Amazon über Adwords als Affiliate bewerben möchte, kann ich dann als Keyword Kombis:
philips mp3 player
samsung mp3 player
etc. buchen? Bei den jeweiligen Partnerprogrammen konnte ich keine konkreten Angaben zu Keyword Biddings in Kombination mit einem Markennamen finden. Muss ich mich an die Hersteller direkt wenden und um Erlaubnis fragen, im Rahmen des Otto Partnerprogramms o.ä. Adwords anzeigen mit dem Markennamen zu Schalten? Oder an den Partnerprogramm betreiber(Otto, Amazon,..)?
Wenn ich mir die Serps und die geschalteten Anzeigen bei den Beispiel Keys ansehe, scheint es jedenfalls einige Affiliates zu geben, die das tun. Gezielt gebuchte Anzeigen auf die Keywords Kombis mit Markennamen in der Anzeige. Woraus ich aber nicht zwangsläufig schließe, das dies kein Problem darstellt.
Wie sieht es mit konkreten Artikel Namen ohne Markennamen aus? z.B.
i.Beat move S
bzw. Produkt Familien
i.Beat
Wer weiß genaues und kann mir begründen, wieso es so viele Adwords anzeigen mit Markennamen gibt, wenn es doch eigentlich nicht geduldet wird.
SOWEIT ICH WEISS kann dich nur der Markeninhaber bzgl. einer Markenverletzung abmahnen, wenn er seine eigene Marke durch dich verletzt sieht. So eine Verletzung dürfte eigentlich schon bei Verwendung des Markennamens im Anzeigen-Titel, -Text oder -URL der Fall sein. (es sei denn du hast die ausdrückliche Genehmigung hierzu vom Markeninhaber)
Nun hat Philips keinen so gigantisch ausgebauten Direktvertrieb, ist also auf die vielen vielen Einzelhändler und Affiliates irgendwie "angewiesen".....naja, um's kurz zu machen:
Sicherlich könnten sie dich abmahnen und dir regelrecht den Ar... aufreissen, haben aber daran mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Interesse.
Welche Handlungsdirektive du daraus ableitest bleibt aber dir überlassen.
Ich schätze, in den meisten Fällen wird der Affiliate nicht "philips mp3 player", sondern nur "mp3 player" als Keyword gewährt haben.
Wenn man Erweiterungen nicht explizit ausschließt, wird dann halt auch beim Suchbegriff "philips mp3 player" die Werbung angezeigt.
Das Problem ist halt, dass man als Affiliate eigentlich alle erdenklichen Markennamen explizit ausschließen muss, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Das ist in manchen Fällen einfach utopisch, weil es zu viele gibt oder ständig neuen Marken hinzukommen.
Also müsste man "mp3 player" als festgelegtes Keyword werden. d.h. nur wenn der User genau nach dieser Phrase sucht, wird die Werbung angezeigt.
Ist natürlich blöde, weil dann z.B. allgemeine Suchbegriffe wie "neue mp3 player" dann auch keine Anzeigen bringen.
Daher sollen sich die Markeninhaber gefälligst selber drum kümmern, dass unter ihrem Markenbegriff keine Fremdwerbung eingeblendet wird. Das funktioniert nämlich. Die müssen das nur bei Google beantragen. Nur dann könnten sie ja keine lukrativen Abmahnungen mehr verschicken. Ein schmutziges Geschäft!