Eine Frau aus dem deutschen Landkreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internetauktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird. Der Anbieter bestreitet die Gültigkeit der Auktion und verlangt mindestens 104.000 Euro für das zu bauende Eigenheim. Nach Ansicht der Klagenden ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.
Wundert mich echt wie sowas sogar in den Radio-Nachrichten kommen kann. Witzig finde ich aber, dass die Frau Prozesskostenhilfe beantragt hat. Wie soll sie denn dann das Haus unterhalten bzw das Grundstück kaufen?