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SEO-Kosten absetzen, inwieweit geht das?

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ramiba
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Beitrag von ramiba » 16.03.2009, 14:55

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Buchhaltung solcher Kosten..

Wenn ich einem SEO zum Beispiel 2000 EUR pro Monat brutto bezahle. Inwieweit werden diese Kosten als Werbungskosten angesehen.

Also 380 EUR (MwSt 19%) bekomme ich ja als Unternehmer sowieso zurück. Aber bekomme ich vom eigentlichen Nettobetrag noch etwas erstattet?

Bin kein Profi was Steuern angeht.. hoffe mir kann hier vielleicht jemand helfen bei dieser Frage :oops:

dankeschööön im voraus :D

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.03.2009, 15:03

öhm...

irgendwie frage ich mich gerade weviel Ahnung du von der ganzen Buchhaltung/Steuern etc hast.....

jegliche Ausgabe im Rahmen des Gewerbes ist eine Ausgabe in der Buchhaltung...

proit
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Beitrag von proit » 16.03.2009, 15:04

:o Kann dir nur empfehlen die finanziellen Sachen vom Steuerberater machen zu lassen.

ramiba
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Beitrag von ramiba » 16.03.2009, 15:06

dankeschön.. habe keine Ahnung von Buchhaltung.. bin trotzdem seit 3 Jahren erfolgreich selbständig :-P aber (ohne frech zu wirken) du hast mir mit dieser antwort gerade nicht groß geholfen :-)

es gibt doch immer einen bestimmten (frei-)betrag für werbungskosten den firmen zu 80-100% erstattet bekommen.. darunter würde ja auch SEO fallen.. oder liege ich da falsch?

... die macht sowieso meine Steuerberaterin.. habe von sowas echt keine Ahnung und vertraue der eigentlich dass sie das schon richtig macht.. aber wollte mal nur die Frage stellen in Bezug auf SEO..

e-fee
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Beitrag von e-fee » 16.03.2009, 15:08

Erstattet bekommst Du vom Nettobetrag nichts, aber als Unternehmer sollte diese Ausgabe Deinen Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen schmälern.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.03.2009, 15:08

ramiba hat geschrieben:es gibt doch immer einen bestimmten (frei-)betrag für werbungskosten den firmen zu 80-100% erstattet bekommen.. darunter würde ja auch SEO fallen.. oder liege ich da falsch?
öhm... und wer erstattet das? :roll:

rede da am besten mal mit deinem Steuerberater drüber... bei dir scheinen sich ja ne Menge Falschinfos angesammelt zu haben...

ramiba
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Beitrag von ramiba » 16.03.2009, 15:10

könnte auch sein dass ich gerade Werbungskosten mit Spenden verwechsle.. hmm.. zu meiner Verteidigung.. es ist Montag und ich hatte ein langes Wochenende... vielen Dank für die Hilfe :-)

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.03.2009, 15:11

naja... auch Spenden erstattet dir niemand... :-?

ramiba
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Beitrag von ramiba » 16.03.2009, 15:15

ach keine Ahnung... mein Start in die Woche war ne Bruchlandung.. :roll: ich sprech mal meine Steuerberaterin drauf an.. :-)

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.03.2009, 15:19

also die Ausgaben für seo fliessen komplett in deine Buchhaltung als Ausgaben ein...

Margin
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Beitrag von Margin » 16.03.2009, 15:28

Ich denke mal, er meint, "von der bereits gezahlten Lohnsteuer" o. ä. *g*

Veysel
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Beitrag von Veysel » 16.03.2009, 17:12

net(t)worker hat geschrieben:naja... auch Spenden erstattet dir niemand... :-?

ähm, man kann einen gewissen betrag von den Spenden absetzen oder geltend machen.

als arbeitnehmer und selbstständiger.

edit: nur wenn man einem Verein oder sonstige anerkannte Institution spendet und diese auch dir einen Nachweis stellt.

mach ich jedes Jahr :o

PanchoVilla
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Beitrag von PanchoVilla » 16.03.2009, 17:19

Absetzen oder erstattet bekommen?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 16.03.2009, 17:23

naja... von der Steuer absetzen und erstattet bekommen sind aber auch noch mal 2 vollkommen unterschiedliche Vorgänge....

und Gewerbliche Ausgaben, wie z.B. Kosten für SEO, gelten halt als Ausgaben innerhalb des Gewerbes... die kann man auch nicht einfach von der Steuer absetzen, aber klar, sie mindern den Gewinn des Gewerbes und so muss man dann halt weniger Gewinn aus dem Gewerbe versteuern...

und solange diese Unterschiede nicht wirklich klar sind, sollte man jede Frage bezüglich Steuern und Gewerbe mit einem Steuerberater erörtern.....

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 16.03.2009, 19:55

Gewerbliche Steuerberaterkosten sind absetzbar nur nicht private Steuerberaterkosten.

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