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nicht ganz so einfach, daCura hat geschrieben: Schick nen Mahnbescheid. Das kannste selbst machen.
hier kann eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt gemacht werden oderdie Meldeadresse der Kundin wird auch nicht mehr aktuell
nein, wenn wenn kein Erfolg da ist bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.Und ob die Kosten in jedem Fall zu Lasten der Ex-Kundin gehen.
nicht alles bieten lassen - genau, ich hab da gerade einen Leipziger Service auf dem Kiecker...tom666 hat geschrieben:Hallo,
da eine ehemalige Kundin von mir sich mit allen möglichen Mitteln auch nach ca.10 Mal nachhaken und drohen etc. sich nicht zum Zahlen durchringen kann, suche ich nach einer Empfehlung für einen Inkassoanwalt.
Außerdem würde ich gerne wissen, was es für Unterschiede bei Inkasso-Firmen gibt, worauf man achten sollte, und ob es mit irgendwas schlecht Erfahrungen gibt. Und ob die Kosten in jedem Fall zu Lasten der Ex-Kundin gehen.
Insgesamt geht es gerade um keine Große Summe (nur gut 200 Euro), die Meldeadresse der Kundin wird auch nicht mehr aktuell sein, sber die Berechtigung der Forderung ist eohl juristisch eindeutig und auch von der Kundin bestätigt, und man will sich ja nun nicht alles bieten lassen...
Das geht online und klappt auch ganz wunderbar:Geh zum Schreibwarenladen
Ähm... Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es sich um eine unbestrittene Forderung handelt und keine EV vorliegt. Andernfalls hiesse das natürlich, dass man "schlechtem Geld" noch gutes hinterherwirft.Mal ganz abgesehen davon, dass, wenn der Kunde Einspruch gegen den MB erhebt, die folgenden Verfahrenskosten den Streitwert bei weitem übersteigen und vorgeschossen werden müssen, trifft das gleiche auch auf einen Einspruch gegen den VB zu.
Ja und ? Auch gegen eine unbestrittene Forderung kann in jedem Fall Einspruch eingelegt werden, da bräuchtest Du schon ein notarielles Schuldanerkenntnis um halbwegs auf der sicheren Seite zu sein, dann wäre der MB allerdings sinnfrei.jackwiesel hat geschrieben:
Ähm... Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es sich um eine unbestrittene Forderung handelt und keine EV vorliegt. Andernfalls hiesse das natürlich, dass man "schlechtem Geld" noch gutes hinterherwirft.
Naja, es kommt auf den Einzelfall an. Wir machen es ja letztlich auch so wie Ihr, setzten aber die Vollstreckung mit aller Konsequenz durch, also gibt es des öfteren Gerichtstermine wegen Widerspruch. Auf Grund der geringen Schuldsummen, meistens Urteil im schriftlichen Verfahren, und selten äußert sich da ein Schuldner. Manchmal werden 5 Euro Mahnkosten gestrichen oder gekürzt, aber unserer Forderungen wurden immer bestätigt. Dann Lohn und/oder Kontenpfändung und irgendwann haben wir unsere Kohle. Selten mal Insolvenz oder EV, das liegt aber in der Natur unseres Geschäftes, da eine Bonitätsprüfung voraus geht.jackwiesel hat geschrieben:Wir haben bisher unsere MBs selber und online gemacht - und bis dato haben wir auch spätestens beim VB unsere Kohle bekommen. Nach Deinen Ausführungen sollten wir das besser unterlassen.Ja und ?