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Ich glaube nicht dass das hier greifen würde. Da die Artikel ohnehin manuell freigegeben werden müssen, kann man dem Betreiber sicherlich eine Prüfung zumuten - sofern das möglich ist.SloMo hat geschrieben:Wäre mal interessant, was ein Jurist zu dieser Abmahnung meint. Es besteht wahrscheinlich ein Unterlassungsanspruch, allerdings erst ab Kenntnisnahme durch den Mitstörer. Insofern würde ich die Abmahnung für nicht gerechtfertigt halten. Handtuch zu früh geschmissen?