Ein US-Bundesberufungsgericht hat die einstweilige Verfügung, die das Internetportal Yahoo https://www.yahoo.com vor gerichtlichen Schritten aus Frankreich schützt, aufgehoben. Bereits vor vier Jahren verklagten französische Organisationen Yahoo wegen dem Verkauf von Nazi-Erinnerungsstücken. Mit der einstweiligen Verfügung am US-Gericht wollte Yahoo erreichen, dass die Anwendung französischer Gesetze auf USA-Internetdienste untersagt wird, berichtete der Branchendienst Cnet .