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Wir führen zur Sicherheit die MWST - 16% vom Scheckbetrag - ab
Da hast du recht, den Steuerberater zu fragen kostet weniger als eine überraschende nachzahlung.Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.
Abgeführt wird Umsatzsteuer (sofern pflichtig). Dabei spielt es keine Rolle, ob Du MwSt. auf Rechnungen ausgewiesen und kassiert hast. Wenn Du versäumst MwSt zu berechnen, mußt Du trotzdem Umsatzsteuer abführen. MwSt und Umsatzsteuer sind zwar gleich hoch aber nicht das SelbeElmar2 hat geschrieben:wie soll ich Mehrwertsteuer abführen, wenn ich keine kassiert habe?