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Ja, ne. So einfach isses ja zum Glück doch nicht^^devolo01 hat geschrieben:Faktisch, ist es deines und du brauchst den Händler es nicht zurückgeben. Da die Dienstleistung erbracht worden ist. Du hast gezahlt und der Händler hat den Verkauf bestätigt durch den Versand.
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Das stimmt nicht. Bin ich 100% sicher.devolo01 hat geschrieben:Faktisch, ist es deines und du brauchst den Händler es nicht zurückgeben. Da die Dienstleistung erbracht worden ist. Du hast gezahlt und der Händler hat den Verkauf bestätigt durch den Versand.
Fehler im Lager, versandt etc dürfen den Kunden nicht auferlegt werden. Ist vom Prinzip genauso wenn ich einen Laptop für 1,00 Euro im Shop verkaufe, mich aber vertippt hatte und eigentlich 1000 Euro haben wollte. Sobald der Kunde gezahlt hat und ich die Bestellung bestätigt habe muss ich auch für den Preis ausliefern.
Jupp, ich habe mal einen schönen "fetten Räucheraal" auf dem Markt gekauft.Fridaynite hat geschrieben:Vielleicht ist ja auch nur ein Ziegelstein drin, oder eine Holztelefonattrappe. Soll auch schon vorgekommen sein.