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Handelsregistereintrag

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pi-de
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Beitrag von pi-de » 29.09.2004, 12:49

Salut,

ein paar dürften mich noch kennen - ich war jetzt lange
im *Urlaub* und habe nur noch gelegentlich lesen können.

Eine Frage an die Gewerbetreibenden SEOs, Webdesigner und
Portalbetreiber:

Im Pinzip seid ihr ja keine Kaufmänner, da ihr kein Gewerbebetrieb
im Sinne des HGB betreibt.
Allerdings kann man sich freiwillig dem HGB *unterwerfen* und
bekommt somit unter anderem einen Handelsregistereintrag.

Durch einen Handelsregistereintrag besteht auch die Möglichkeit auf
einen Phantasie-Firmennamen.

Ist das alles so richtig?
Welche Vorteile / Nachteile bringt es mit sich, sich dem HGB
zu unterwerfen?

Vielleicht könnten hier ein paar von euch posten welche Rechtsform
ihr betreibt (auch die, ohne HR-Eintrag)?

Vielen Dank für eure Antworten!