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Handelsregistereintrag

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pi-de
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Beitrag von pi-de » 29.09.2004, 12:49

Salut,

ein paar dürften mich noch kennen - ich war jetzt lange
im *Urlaub* und habe nur noch gelegentlich lesen können.

Eine Frage an die Gewerbetreibenden SEOs, Webdesigner und
Portalbetreiber:

Im Pinzip seid ihr ja keine Kaufmänner, da ihr kein Gewerbebetrieb
im Sinne des HGB betreibt.
Allerdings kann man sich freiwillig dem HGB *unterwerfen* und
bekommt somit unter anderem einen Handelsregistereintrag.

Durch einen Handelsregistereintrag besteht auch die Möglichkeit auf
einen Phantasie-Firmennamen.

Ist das alles so richtig?
Welche Vorteile / Nachteile bringt es mit sich, sich dem HGB
zu unterwerfen?

Vielleicht könnten hier ein paar von euch posten welche Rechtsform
ihr betreibt (auch die, ohne HR-Eintrag)?

Vielen Dank für eure Antworten!

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km911
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Beitrag von km911 » 29.09.2004, 17:54

Durch einen Handelsregistereintrag besteht auch die Möglichkeit auf
einen Phantasie-Firmennamen.
Allerdings nur in eng begrenztem Rahmen...der Name muß dann einen eindeutigen Hinweis auf die Tätigkeit enthalten und es wird in jedem Fall Inh. dein Name dazugesetzt....

Vollkommen freie Namenswahl hast du nur bei GmbH oder AG...

Allerdings haben die eben den Nachteil von Stammkapital usw....und sind auch von der steuerlichen Behandlung nicht wirklich als Alternative anzusehen...

Abgesehen davon brauchst du verbindlich ab einer bestimmten Umsatzgröße auch als Einzelfirma einen HR Eintrag....

pi-de
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Beitrag von pi-de » 01.10.2004, 09:46

Danke für deine Antwort - das sind 24.500EUR wenn ich mich recht erinnere.
Das mit dem Inh. wäre erträglich.
Aber mir gefallen Firmennamen wie "Müllers Webdesign" nicht.
Sowas hat man imo früher als Handwerker gemacht ;)

Sind hier so wenig die im HR eingetragen sind? *wunder*

Pompom
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Beitrag von Pompom » 01.10.2004, 10:28

Schau mal hier, dürfte für mehr Klarheit sorgen.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht ... htsformen/

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