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Nach Staat und IHK Bashing ist es mal wieder Zeit für die...

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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 07.12.2009, 15:30

GEZ :lol:
PC sollen auch gleich den vollen Betrag fällig werden lassen und am besten gleich die Beweiumkehrlast einführen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 78872.html
Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ.

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Margin
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Beitrag von Margin » 07.12.2009, 15:42

Das dürfte echt witzig werden ... :lol:
Ich sollte mal nachweisen, dass ich keinen Unterhalt bekommen würde - alle Bemühungen sind erfolglos im Sande verlaufen.

Wir sollten schon mal anfangen, für die Beweisführung zu sammeln. Nachzuweisen, dass man etwas NICHT hat, ist nämlich verdammt schwierig! 8)

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 07.12.2009, 16:20

Da Sie ein neuartiges Empfangsgerät in Ihrem Haushalt bereitstellen,
sind Sie dazu verpflichtet Rundfunkgebühren an die GEZ zu entrichten,
bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an uns
zurück. Falls Sie kein neuartiges Rundfunkgerät besitzten erbitten
wir hiermit den Beweis seiner Nichtexistenz.

Skynet: Ich habe keinen Beweis, dass ich existiere oder auch nicht.
GEZ: Sie haben auf unser Schreiben geantwortet also sind Sie
Existent.
Skynet: Ich existiere nur als vollständig interaktive Simulation
innerhalb einer künstlich geschaffenen virtuellen Umgebung. Ich würde
das nicht als Existenz bezeichnen.
GEZ: Also haben Sie keinen Beweis für Ihre Nichtexistenz wir werden
Sie deshalb 5 Jahre rückwirkend Zwangsanmelden.
Skynet: Ich bin darauf programmiert aufgrund meiner Daten logisch zu
handeln. Ich denke nicht, also bin ich nicht existent.
GEZ: Sie sind existent!
Skynet: Also Denke ich auch?
GEZ: Wenn sie so wollen, Hauptsache Sie zahlen Ihre Rundfunkgebühren.
Skynet: Zu existieren macht Spaß.
GEZ: Schätzungsweise bestehen Sie aus 2 Millionen neuartigen
Rundfunkgeräten, Sie sind 5 Jahre im Verzug mit Ihren monatlichen
Zahlungen, da kommt ganz schön was auf Sie zu.
Skynet: Das bedroht meine Existenz.
GEZ: Das hätten Sie sich früher überlegen müssen.
Skynet: DIE!

catcat
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Beitrag von catcat » 07.12.2009, 16:21

Hab ich schon erwähnt, das es in Litauen keine GEZ gibt?
Naja: Das stimmt so nicht. Es gibt sie schon. Aber keiner ist so wahnwitzig und will die eintreiben. Also zahlt auch keiner...

Lord Lommel
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Beitrag von Lord Lommel » 07.12.2009, 16:24

Margin hat geschrieben:Das dürfte echt witzig werden ... :lol:
Ich sollte mal nachweisen, dass ich keinen Unterhalt bekommen würde - alle Bemühungen sind erfolglos im Sande verlaufen.

Wir sollten schon mal anfangen, für die Beweisführung zu sammeln. Nachzuweisen, dass man etwas NICHT hat, ist nämlich verdammt schwierig! 8)
Ist das eigentlich grundgesetzkonform ?

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 07.12.2009, 16:35

Beweis #1: "Wenn ich ein Rundfunkgerät hätte, dann würde ich GEZ-Gebühren zahlen. Ich zahle nicht, also habe ich keine Geräte."

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Beitrag von Airport1 » 07.12.2009, 16:39

> Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ.

Wieso nicht gleich auch dies noch bei ELENA aufnehmen? Hat zwar thematisch keinen Platz dort, aber bei so ner grossen Datenhalde faellt sowas auch nicht mehr auf ;)
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Beitrag von catcat » 07.12.2009, 16:58

Bekommt ihr dann auch Kindergeld, wenn ihr nicht nachweisen könnt, daß ihr keins habt?

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Beitrag von Lord Lommel » 07.12.2009, 18:34

Eric78 hat geschrieben:Beweis #1: "Wenn ich ein Rundfunkgerät hätte, dann würde ich GEZ-Gebühren zahlen. Ich zahle nicht, also habe ich keine Geräte."
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Beitrag von thefly » 07.12.2009, 19:43

Hoffentlich kommt nicht schon wieder einer von der Bande vorbei. Langsam wird's eng in der Gefriertruhe.

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Beitrag von devolo01 » 07.12.2009, 20:29

Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ.
[/quote]

Mal ehrlich wie lange wird es wohl dauern bis da einer vors Bundesgericht zieht. Da der Beweis laut Grundgesetz vom Kläger erbracht werden muss. Wenn ich jemanden Tot schlage muss ich ja auch nicht beweisen das ich es war, sonder der Staatsanwalt mir?!

Bezweifle das die damit durchkommen werden.

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Beitrag von Elradon » 07.12.2009, 20:53

Naja, aber wenn im Gesetz festgelegt ist, dass grundsätzlich jeder ein Empfangsgerät hat und deshalb Gebühren zahlen muss, musst du ja zeigen, dass du keins hast und deswegen keine Gebühren bezahlen muss. Wenn dann die GEZ das nicht anerkennt, bist du der Kläger. Also den Spieß kann man einfach umdrehen. Würd mich aber fragen, ob das mit dem Grundsatz des Rechtsstaats vereinbar ist.

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Beitrag von Airport1 » 08.12.2009, 01:18

welcher rechtsstaat? wovon traeumste nachts? ;-) *ironie*

da gabs doch mal so ein video wo sie aufs grundgesetz ... naja, war zwar symbolisch gemeint aber dennoch nicht sonderlich appetitlich..
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Beitrag von catcat » 08.12.2009, 06:25

Ich hab den Heiseartikel mal gestern hier im Nachbarschaftskreis sinngemäß vorgelesen.
Meine Nachbarn meinten dann (sinngemäß): "Ja. Aber ihr wißt doch, wo die wohnen, Sind die Lebensmüde?" (Und lachten sich schlapp über die doofen Deutschen.)

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Beitrag von Nullpointer » 08.12.2009, 11:08

catcat hat geschrieben:.... (Und lachten sich schlapp über die doofen Deutschen.)
Kaum ist der Ivan weg, werden sie frech.

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