nein, es ist schon der richtige und beste Weg. Ich habe nur darauf hinweisen wollen, daß man sich im deutschen Rechtssystem leider nie sicher sein kann. Nur muß man auf die Form der Bestätigungsmail achten, damit Irrläufer nicht als Spam angesehen werden.Aber das genau ist doch auch abmahnungsfähig, oder hab ich das jetzt falsch verstanden ???E-Mail mit Aktivierungslink ist der richtige Weg.
(wir gehen auch davon aus, dass in der Aktivierungsmail keine Werbung ist)
Hier mein Text, mit dem ich noch nie Probleme hatte:
Elmar
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