Gibts da für irgendwo bereits ein Urteil, einen Paragraphen oder so, der diese Meinung zu 100% bestätigen kann?EtMa Consulting hat geschrieben:das ist nicht allein die Meinung des Forenbetreibers. Er ist sogar dazu verpflichtet etwas zu löschen, was gegen den Willen der veröffentlichten Person in einem Forum erscheint. Das ist eine Art "Aufsichtspflicht!.
Würde mich jetzt brennend interesieren.
Gruß Dirk