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Ja. Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist eine andere Frage, denn der Eigentümer bist schließlich du.gery hat geschrieben:schweizer müssen ja einen kontakt in deutschland angeben. was hat das für konsequenzen? der ist ja wie oben ersichtlich bevollmächtigt in sachen mit der domain. kann der also beispielsweise auch die domain auf sich überschreiben ohne mich dazu zu fragen?