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flick65
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Beitrag von flick65 » 13.10.2004, 07:28

Ich habe einen Brief von einem Anwalt erhalten, darin heißt es " der Name Bauauktionen wäre durch seinen Mandanten geschützt worden und fügte auch so eine Urkunde bei."

Ich verweise auf meiner Hompage mit dem Wort Bauauktion auf mein Auktionshaus www.ezdm.de, jetzt will der Anwalt mich auf Unterlassung verklagen!

Kann das sein? :-?

Danke

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Intphone
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Beitrag von Intphone » 13.10.2004, 07:48


Sunbringer
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Beitrag von Sunbringer » 13.10.2004, 08:06

Interessant für dich ev.
Bundesministerium der Justiz hat geschrieben: (1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen...

3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
Ich denke Bauauktionen sind wohl mehr als nur allgemeiner Sprachgebrauch in der Branche oder? Gibts doch an jeder Ecke...

Quickborner
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Beitrag von Quickborner » 13.10.2004, 08:25

Hallo,

ich kann mich den Vorpostern nur anschließen.

Die Marke wurde vor kurzem (veröffentlicht 24.09.2004) als Wort-/Bildmarke eingetragen.

Ich finde es ein Unding, gleich drauf los zu mahnen, anstatt zum Telefon zugriefen.

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen und prüfen lassen, ob man die Marke nicht Löschen kann.
(bis zum 23.12.2004 hast Du Zeit dafür).

Dieser Name kling recht generisch und dürfte im Falle einer Klage sehr wenig Erfolgsaussichten haben.

nice day
Quickborner

HINWEIS: dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur Überlegungen auf Basis von gesundem Menschenverstand.

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