Ich verweise auf meiner Hompage mit dem Wort Bauauktion auf mein Auktionshaus www.ezdm.de, jetzt will der Anwalt mich auf Unterlassung verklagen!
Kann das sein?

Danke
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Ich denke Bauauktionen sind wohl mehr als nur allgemeiner Sprachgebrauch in der Branche oder? Gibts doch an jeder Ecke...Bundesministerium der Justiz hat geschrieben: (1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen...
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,