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maseo
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Beitrag von maseo » 20.04.2010, 13:28

Hi,
mittlerweile dürfte ja allgemein bekannt sein, dass der Einsatz von GA im deutschen Rechtsraum sehr streitwürdig ist.

Mich würde nur interessieren, ab wann man dem deutschen Rechtsraum angehört? Sobald man...

... eine .de Domain besitzt,
... auf einem deutschen Server hostet,
... die Domain auf eine deutsche, natürtliche Person registriert ist
... etc.

Angenommen, ich betreibe eine nicht kommerzielle, nur zu privaten Zwecken genutzte .com Domain ohne Impressum... bin ich da überhaupt angreifbar?
Ich weiß, Ihr seid alle keine Juristen, aber mich würde trotzdem Eure Meinung hierzu interessieren.

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Abakus Gast
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Beitrag von Abakus Gast » 20.04.2010, 13:32

Solange du nichts verkaufst/Geld verdienst nein.

maseo
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Beitrag von maseo » 20.04.2010, 13:40

Falls doch eine komerzielle Absicht besteht, woran wird dann festgemacht, dass der deutsche Rechtraum tangiert wird?

Ich finde, dass unsere Datenschützer, wenn Sie sich schon so einen Schmu ausdenken, genau solche Sachverhalte einmal konkretisieren sollten. Sonst werden künftig Webmaster auf der ganzen Welt mit deutschen Abmahnungen überflutet...

Synonym
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Beitrag von Synonym » 20.04.2010, 14:17

Solange du nichts verkaufst/Geld verdienst nein.
Woher kommt diese Erkenntnis? Ich würde nämlich mal sagen "ja".

Eine Person, wohnhaft in DE und hier gemeldet hat sich an die Gesetze zu halten, insbesondere an den erwähnten Datenschutz, egal ob privat oder nicht. Ob man dann jedoch von der .com auch auf den Inhaber schließen kann ist eine andere Geschichte, wobei das dank WHOIS auch kein Problem ist - egal ob mit oder ohne Impressum.

oceans4
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Beitrag von oceans4 » 21.04.2010, 09:54

Hallo zusammen,

ist ja schrill, hab mich gerade angemeldet um zu fragen, wie Ihr in Eurem Kundenalltag mit Empfehlungen Analytics als Tracking einzubinden umgeht? Bindet Ihr GA seit dem Urteil überhaupt noch ein? Und wie verfahrt Ihr mit Bestandskunden, denen Ihr es empfohlen habt?

Danke für Eure Hinweise
Viele Grüße
o4

maseo
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Beitrag von maseo » 21.04.2010, 10:09

Ich habe GA für ein Unternehmen in Verwendung. Der Hauptsitz der Firma ist in der Schweiz (also schweizer Impressum), gehostet wird aber in Deutschland. Also spiegelt sich genau meine Eingangsfrage wider.

Nichtmal im Juraforum kann man mir das beantworten...

pimpi
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Beitrag von pimpi » 21.04.2010, 10:14

Ich habe ga entfernt und nutze serverseitig awstats.

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Beitrag von Synonym » 21.04.2010, 10:36

maseo hat geschrieben:Ich habe GA für ein Unternehmen in Verwendung. Der Hauptsitz der Firma ist in der Schweiz (also schweizer Impressum), gehostet wird aber in Deutschland. Also spiegelt sich genau meine Eingangsfrage wider.

Nichtmal im Juraforum kann man mir das beantworten...
Also in dem Fall würde ich dann eher sagen, dass das schweizer Recht zählt, wenn Server und Domain einem Schweizer gehören. Wenn es nach dem Serverstandort gehen würde, dann wäre es ja ein leichtes die ganzen Por**-Teile ins Ausland zu setzen und sich hier sicher zu fühlen.

Wobei. Hattest Du nicht gesagt das wäre eine .de... Braucht man nicht eine deutsche Adresse um eine .de registrieren zu können? Somit wären auch die Impressumsangaben nach deutschen Bestimmungen und auch nach schweizer. Inhaber und Betreiber scheinen da ja zwei verschiedene Personen zu sein.

Byron
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Beitrag von Byron » 22.06.2010, 08:24

Hallo, in meiner alten Firma hatten wir erst vor kurzem allen Kunden empfohlen von Analytics auf Piwik zu wechseln. Nun habe ich die Firma gewechselt und ein neuer Kollege sagt, dass sie vergangenes Jahr Probleme mit Abmahnungen hatten, dies aber inzwischen wohl nicht mehr so das Problem sei, da sich da etwas geändert habe.

Ich habe davon zumindest nichts mitbekommen und würde gerne wissen ob man Analytics wirklich bedenkenlos verwenden kann mit entsprechenden Hinweisen auf der Seite?

ps: Deutscher Server, deutsche Firma

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 24.06.2010, 10:45

Google Analytics bietet inzwischen die Mglichkeit, die IP gekürzt zu übergeben. Damit ist ein Aspekt eingedämmt. Ob das im Falle einer Abmahnung und vor Gericht was bringt, steht in den Sternen.
Im Impressum würde ich zum üblichen Analyticstext aber unbedingt einen Hinweis einfügen, dass die IP nicht mehr vollständig übergeben wird. Das mag einige Stresser abhalten, aber gehört habe ich von konkreten Abmahnungen nichts im Kreise der Kunden und Bekannten.

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