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D.h. wenn ich jeglichen Einnahmeüberschuss privatentnehme und für Coca Cola und Smoothies ausgebe, erhalte ich einen Gewinn von 0? Kann das so einfach sein?Hobby_SEO79 hat geschrieben:Privatentnahmen gelten als Ausgaben für Unternehmen. Nehm mal an du machst ne EÜR - da ist es die Position Ausgaben. Da es für die aber privat Einkommen ist, musst du es einkommenssteuerrechtlich gelten machen und angeben. Privatvermögen ist IMMER getrennt von Geschäftsvermögen zu führen und wird auch steuerrechtlich so behandelt. Auch wenn es für dich dasselbe ist.
Also:
Entnahmen aus dem Geschäftsbetrieb sind in der EÜR als Ausgaben zu deklarieren. In der Est musst du es dann als Einkommen verbuchen.
Sorry pimpi, aber da hat das eine mit dem anderen absolut nix zu tun!pimpi hat geschrieben:Steuer zahlen möchte wohl niemand gern. Aber dass man private Ausgaben, wie ein Sportauspuff fürs Auto meinetwegen, als Firmenausgabe anrechnen könnte wäre mir neu. Dann könnte ich auch einfach Schuldscheine auf Person XYZ schreiben und damit meinen Gewinn drücken
Du hattest Recht. Hab mal wieder was durcheinandergehauen. Sollte so spät nicht mehr schreiben. War also eine Falschaussage von mir. *schäm*Margin hat geschrieben:Hobby-SEO, solch eine Aussage völlig ohne Kenntnis der Unternehmensform halte ich für reichlich mutig.
Grundsätzlich erstmal ergibt eine EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung - ein reines Buchergebnis, Geschäftseinnahmen minus Geschäftsausgaben (Punkt).
Grundsätzlich erstmal ist eine Entnahme keine Ausgabe. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus der Differenz und nicht aus dem, was ich entnehme!
Hast Du nun z. B. einen Einzelkaufmann, der NICHT zur Bilanzierung verpflichtet ist, ist das Thema damit erledigt.
ERST wenn die Vermögenswerte der Unternehmung erfasst werden (müssen), wird die Privatentnahme relevant, da sonst ständig Geld in der Kasse oder auf den Konten fehlen würde. (Und weil die Verspflichtung zur Versteuerung sich veschieben kann, z. B. von Gesellschafter A auf Gesellschafter B.)
(Privat-Einlagen laufen analog)
Ich bin steuerrechtlich garantiert NICHT mehr auf dem aktuellen Stand, dennoch kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dieser Punkt geändert wurde, da es jeglicher Logik entbehren würde.