Fand ich äußerst interessant diesen Hinweis!Last Euch von einem Freund ein paar Tage früher abmahnen als die neue Abmahnung. Das teilt Ihr dann dem Abmahner mit.
Es wird vor Gericht nur die erste Abmahnung verhandelt, falls es dazu überhaupt kommt.
Der Freund oder Geschäftspartner muß aber für eine Abmahnung geeignet sein, also in diesem Gewerbe tätig sein.
Diese ist ein Erfahrungsbericht und keine Rechtsauskunft!
gruß
tbone.