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hast du da eine Quelle für?w3news hat geschrieben:nicht nur, dass die Meldung einfach übernommen worden ist, nein sie wurde verändert, verkürzt und der Teaser selbst geschrieben,
https://www.teltarif.de/stoererhaftung- ... 38872.htmlIm behandelten Fall wog allerdings viel schwerer, dass er einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verkürztem eigenen Text eingestellt hatte.
In dem Fall ist er für mich ehrlich gesagt Störer und nicht Mitstörer, da er anscheinend selbst journalistcih durch Verändern, vorgegangen ist.Irgendwie fehlt die gesetzliche Bestimmung das man sich erst an einen Mitstörer halten kann wenn der Störer nicht greifbar ist...
https://openjur.de/u/32424-27_o_190-10.htmlDie Antragstellerin sieht sich durch die beanstandete Berichterstattung, für die der Antragsgegner als Störer hafte, in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Privatsphäre verletzt. Der Antragsgegner habe nicht nur den Link zum streitgegenständlichen von ... verbreitet. sondern auch einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verkürztem eigenen Text.
Der Antragsgegner ist als Störer auch passivlegitimiert.
also hat das Gericht selbst das automatisierte übernehmen eines RSS Feed als "selbst eingestellt" bewertet... das lese ich da zumindest raus......Hier hat der Antragsgegner den - wenn auch von der ...-Zeitung vorgegebenen - Teaser selbst auf dem von ihm betriebenen Portal eingestellt....