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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS

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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 25.05.2010, 15:16

Hier zu lesen, ich glaube heise will keine Zitate:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 06624.html

Eine neue Quelle für Abmahner. Da kann man sich ja die Karten legen. Selbst wenn ich den Feed überprüfe, weiß ich ja heute nicht, wer sich morgen davon verletzt fühlt.

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HybRiT
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Beitrag von HybRiT » 25.05.2010, 15:55

Pressefreiheit, Recht und Gesetz ade... ich weiß schon warum ich nicht mehr in deutschland bin...

Bei so welchen Meldungen muss ich immer an ein Zitat aus V denken:
Madame Justicia widme ich dieses Concerto zu Ehren des Urlaubs den sie sich von diesen Breiten offenbar genommen hat. Und in Annerkennung dieses Hochstaplers, der ihren Platz hier eingenommen hat.

w3news
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Beitrag von w3news » 25.05.2010, 17:39

Äh, sorry... aber ich finde das vollkommen okay was das LG Berlin da entschieden hat, nicht nur, dass die Meldung einfach übernommen worden ist, nein sie wurde verändert, verkürzt und der Teaser selbst geschrieben, somit ist es meiner Meinung nach selbstverständlich, dass der Herausgeber des RSS- Feeds dafür verantwortlich ist.

Würde der RSS- Feed 1:1 übernommen geworden wäre*, wäre das vielleicht noch was anderes, so aber bestimmt nicht.

*oder so ähnlich :oops:
MfG Lars

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 25.05.2010, 17:46

w3news hat geschrieben:nicht nur, dass die Meldung einfach übernommen worden ist, nein sie wurde verändert, verkürzt und der Teaser selbst geschrieben,
hast du da eine Quelle für?

bei heise kann man rauslesen das die Nachricht, bzw. der Anrißtext 1:1 aus dem RSS Feed der Zeitung stammte...

Irgendwie fehlt die gesetzliche Bestimmung das man sich erst an einen Mitstörer halten kann wenn der Störer nicht greifbar ist...

w3news
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Beitrag von w3news » 25.05.2010, 17:48

Stimmt bei Heise steht es nicht so konkret da,... aber woanders:
Im behandelten Fall wog allerdings viel schwerer, dass er einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verkürztem eigenen Text eingestellt hatte.
https://www.teltarif.de/stoererhaftung- ... 38872.html

EDIT:
Irgendwie fehlt die gesetzliche Bestimmung das man sich erst an einen Mitstörer halten kann wenn der Störer nicht greifbar ist...
In dem Fall ist er für mich ehrlich gesagt Störer und nicht Mitstörer, da er anscheinend selbst journalistcih durch Verändern, vorgegangen ist.

EDIT2: Oder im Gesetzestext selber:
Die Antragstellerin sieht sich durch die beanstandete Berichterstattung, für die der Antragsgegner als Störer hafte, in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Privatsphäre verletzt. Der Antragsgegner habe nicht nur den Link zum streitgegenständlichen von ... verbreitet. sondern auch einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verkürztem eigenen Text.
https://openjur.de/u/32424-27_o_190-10.html

Und wenn ich das richtig lese, geht das Gericht von Störerhaftung und nicht Mitstörerhaftung aus:
Der Antragsgegner ist als Störer auch passivlegitimiert.
MfG Lars

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 25.05.2010, 17:58

hier details zu dem Fall: https://openjur.de/u/32424-27_o_190-10.html

aber auch dort entnehme ich der Urteilsbegründung das der Teaser aus dem RSS Feed kam und vom Betreiber nicht verändert wurde...

das der Beklagte selber einen Anrißtext verfasst habe hatte die Gegenseite aber wohl behauptet... aber von dem Vorwurf ist in der späteren Urteilsbegründung nix mehr zu finden... im gegenteil... dort steht:
...Hier hat der Antragsgegner den - wenn auch von der ...-Zeitung vorgegebenen - Teaser selbst auf dem von ihm betriebenen Portal eingestellt....
also hat das Gericht selbst das automatisierte übernehmen eines RSS Feed als "selbst eingestellt" bewertet... das lese ich da zumindest raus...
Zuletzt geändert von net(t)worker am 25.05.2010, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.

HybRiT
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Beitrag von HybRiT » 25.05.2010, 18:00

na, okay, wenn er ihn selber verändert hat, dann nehme ich das natürlich zurück...

bin halt davon ausgegangen, das es 1 zu 1 übernommen worde, was, wenn es so gewesen wäre, ich nicht dem angeklagten zu lasten legen würde.

Elradon
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Beitrag von Elradon » 25.05.2010, 18:03

Ich hab erst nur die Einleitung gelesen, aber das reicht schon um zu erkennen, dass das nichts Neues ist. Wenn man Inhalte so präsentiert als wären es die eigenen, dann haftet man auch dafür. Ganz ähnlich war es doch vor kurzem bei dieser Seite mit Kochsachen, wo dann der Anbieter für die vom Nutzer plazierten rechtswidrigen Inhalte haftet - weil er sie sich eben zu eigen gemacht hat.

Wenn man sich dann hier den konkreten Fall anschaut, dann halte ich das Urteil aber für strittig. Denn dem Gericht ist die Präsentation, ob eigener Inhalt oder nicht, egal. Allerdings finde ich §§ 8 und 10 TMG auch nicht gerade einschlägig.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 25.05.2010, 18:08

wenn er den text selber verändert hätte, würde dies auch in der Urteilsbegründung stehen... dort steht aber eben das er den vorgegebenen Text übernommen hat...

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