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von Hasenhuf » 24.06.2010, 17:09
@ Cura, ja das meine ich. Kann man sich auf eine Schranke berufen, z.B. Zitatrecht, dann besteht kein Anspruch auf Vergütung dafür. Da in der BGH-Entscheidung eine Nutzung mit Einverständnis postuliert wird aber keine Schranke greift, kann man auf eine Vergütung bestehen, denke ich.
Edit: Wer unbedingt will, kann auch gerne noch mal die gleiche Klage (anderer Fall) bis zum BGH durchfechten. Ich kann mir diese Entscheidung nur durch vollkommen unzureichende Argumentation der Klägerseite erklären, siehe unten.
@ KAW, bei einem HTML-Dokument (und so weit ich weiß nur bei dem) ist so viel ich weiß festgelegt, daß ein fehlendes <meta name="Robots" ...> einem <meta name="Robots" content="INDEX"> entspricht. Wenn das so stimmt und man dadurch unwissentlich das Einverständnis zur Aufnahme in den Index erteilt, dann hat man das Einverständnis erteilt.
Vermutlich haben die Richter einen Schritt nach vorn getan und sich gedacht, daß ist im Internet allgemein anerkannt so, daß Suchmaschnien alles indexieren (... dürfen). Vermutlich denkt auch die Mehrheit der Nutzer so.
Vor ein paar Jahren hat auch keiner drüber nachgedacht, daß Bilder indexiert werden könnten/würden oder auch PDFs. Die Suchmaschinen haben einfach angefangen und die meisten denken, das ist genau wie mit webseiten allgemein anerkannt in Ordnung. Falsch, bei webseiten istz es geregelt (wenn das stimm), bei Bildern nicht.
Auch die Begründung mit den metatags und der robots.txt könnte (müßte) man die Indexierung verbieten ist unsinnig. die Metatag gelten für das HTML-Dokument und nicht für darin enthaltene Verweise (Bilder, Links). Und was wäre, wenn ein Bild in zwei Dokumenten mit widersprüchlichen Angaben eingebunden ist? Metatag für Bilder gibt es nicht. Mit der robots.txt kann man dagegen unmöglich was verbieten. Wer etwas für jeden zugänglich ins Internet stellt gibt damit sein Einverständnis, daß es gelesen/angesehen wird. Mit der robots.txt spricht man die Bitten aus, welche Verzeichnisse/Dateien trotzdem nicht gelsen werden sollen, man legt damit nicht fest, was (nicht) in den Index soll.
Davon abgesehen, wenn ich mich nicht irre (ich habe lange versucht das zu verifizieren) will der google-Bilder-bot explizit angesprochen werden. Es ist vollkommen unzumutbar, daß webmaster rausfinden müssen welche Suchmaschinen existieren und wie sie angesprochen werden wollen, ganz zu schweigen von der Recherche nach neu entstehenden Suchmaschinen.
Meine Meinung: Wer Bilder indexieren will, an dem ist es sich für eine praktikable und an das Bild gebundene Kennzeichnung einzusetzen. Wer seine Bilder in der Suchmaschine haben will, und das sind genügend, der wird sich dann schon drum kümmern die Erlaubnis zu erteilen.