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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 22.06.2010, 23:58

Seit neuestem blendet Google "Zeitleistenergebnisse" in der organische Suche ein. Z.B. bei dem Key "Konrad Zuse".

Drückt man auf "Weitere Zeitleisten Ergebnisse anzeigen", landet man hier:

https://www.google.de/search?q=konrad+z ... IcBEOcCMBc

Fast schon dreist finde ich es, dass Google hier gerne 5-6 Zeilen pro Domain (siehe auch "+ mehr anzeigen") von Websites klaut und somit selbst Contentaggregator wird.

Was haltet ihr davon? Sinnvoll? Sinnvoll finde ich es eig. übrigens auch, nur mich als Bereitsteller von Contentwebsites irritiert es etwas, dass Google dem Suchenden fast schon erspart, meine Website zu besuchen...

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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 23.06.2010, 07:41

ob sich heise mit google anlegen wird? die sehen das doch gar nicht gerne, wenn man ihre texte zitiert.

Margin
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Beitrag von Margin » 23.06.2010, 08:31

Ist nicht neu. Hab ich mich auch vor geraumer, sehr geraumer Weile schon drüber geärgert, weil ich auch in einem Bereich ne ganze Menge zu diesem Google-Erfolg beigesteuert habe und Google stolz die User mit meinem geistigen Eigentum bedient, seine Werbung verkauft und ich dabei leer ausgehe.

Einzig die Darstellung scheint mir nun ausgereifter zu sein als seinerzeit.

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sx06050
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Beitrag von sx06050 » 23.06.2010, 08:39

Schon frühers mal gesehen.
Ist halt hochoffizieller Contentklau.
Betrifft mich zwar nicht, allerdings soll das nicht heißen, dass ich´s Ok finde.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 23.06.2010, 09:46

Margin hat geschrieben:... und Google stolz die User mit meinem geistigen Eigentum bedient ... und ich dabei leer ausgehe.
Angenommen ein Richter würde in unnachvollziehbarer BGH-Manier dies für zulässig erklären, auch dann gibt es immer noch §32 UrhG.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
Der BGH hat sich bei der Entscheidung zur Bildersuche auf keine Schranke berufen, insofer kann der Vergütungsanspruch nicht verneint werden ohne damit das UrhG quasi abzuschaffen.

Cura
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Beitrag von Cura » 24.06.2010, 00:03

>> Der BGH hat sich bei der Entscheidung zur Bildersuche auf keine Schranke berufen _

Den Satz verstehe ich zwar nicht, aber redest Du von der neuerlichen, für G massgeschneiderten Entscheidung des BGH zur Bildersuche? Urheberrechtsverstoss: Ja, aber Geltentmachung eines Unterlassungsanspruchs "rechtsmissbräuchlich", weil konkludentes Einverständnis?

Also die Entscheidung ist ja wohl ein Griff ins Klo, weil in keiner Weise zuende gedacht. Sowas hätte ich vielleicht noch von irgendwelchen Anfängerjuristen am AG in Bliesmengen-Bolschen erwartet, aber nicht vom BGH.

catcat
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Beitrag von catcat » 24.06.2010, 06:58

Jetzt sollte man wohl noch überprüfen, ob irgendwelche Richter des BGH vielleicht Aktien von google halten.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 24.06.2010, 17:09

@ Cura, ja das meine ich. Kann man sich auf eine Schranke berufen, z.B. Zitatrecht, dann besteht kein Anspruch auf Vergütung dafür. Da in der BGH-Entscheidung eine Nutzung mit Einverständnis postuliert wird aber keine Schranke greift, kann man auf eine Vergütung bestehen, denke ich.

Edit: Wer unbedingt will, kann auch gerne noch mal die gleiche Klage (anderer Fall) bis zum BGH durchfechten. Ich kann mir diese Entscheidung nur durch vollkommen unzureichende Argumentation der Klägerseite erklären, siehe unten.

@ KAW, bei einem HTML-Dokument (und so weit ich weiß nur bei dem) ist so viel ich weiß festgelegt, daß ein fehlendes <meta name="Robots" ...> einem <meta name="Robots" content="INDEX"> entspricht. Wenn das so stimmt und man dadurch unwissentlich das Einverständnis zur Aufnahme in den Index erteilt, dann hat man das Einverständnis erteilt.

Vermutlich haben die Richter einen Schritt nach vorn getan und sich gedacht, daß ist im Internet allgemein anerkannt so, daß Suchmaschnien alles indexieren (... dürfen). Vermutlich denkt auch die Mehrheit der Nutzer so.

Vor ein paar Jahren hat auch keiner drüber nachgedacht, daß Bilder indexiert werden könnten/würden oder auch PDFs. Die Suchmaschinen haben einfach angefangen und die meisten denken, das ist genau wie mit webseiten allgemein anerkannt in Ordnung. Falsch, bei webseiten istz es geregelt (wenn das stimm), bei Bildern nicht.

Auch die Begründung mit den metatags und der robots.txt könnte (müßte) man die Indexierung verbieten ist unsinnig. die Metatag gelten für das HTML-Dokument und nicht für darin enthaltene Verweise (Bilder, Links). Und was wäre, wenn ein Bild in zwei Dokumenten mit widersprüchlichen Angaben eingebunden ist? Metatag für Bilder gibt es nicht. Mit der robots.txt kann man dagegen unmöglich was verbieten. Wer etwas für jeden zugänglich ins Internet stellt gibt damit sein Einverständnis, daß es gelesen/angesehen wird. Mit der robots.txt spricht man die Bitten aus, welche Verzeichnisse/Dateien trotzdem nicht gelsen werden sollen, man legt damit nicht fest, was (nicht) in den Index soll.

Davon abgesehen, wenn ich mich nicht irre (ich habe lange versucht das zu verifizieren) will der google-Bilder-bot explizit angesprochen werden. Es ist vollkommen unzumutbar, daß webmaster rausfinden müssen welche Suchmaschinen existieren und wie sie angesprochen werden wollen, ganz zu schweigen von der Recherche nach neu entstehenden Suchmaschinen.

Meine Meinung: Wer Bilder indexieren will, an dem ist es sich für eine praktikable und an das Bild gebundene Kennzeichnung einzusetzen. Wer seine Bilder in der Suchmaschine haben will, und das sind genügend, der wird sich dann schon drum kümmern die Erlaubnis zu erteilen.

SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 26.06.2010, 18:56

zu eurer diskussion:
naja, es gibt ja auch (leider) so weit ich weiß kein metatag mit dem man die indexierung von bildern ausschließen kann während man den rest schon indexieren lässt...

Margin
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Beitrag von Margin » 26.06.2010, 18:59

Na ja, gibt zwar keinen Meta, aber Bilder ausschließen dürfte ja wohl nicht wirklich Kopfzerbrechen bereiten. Aber vom Prinzip her ist es schon das gleiche.

SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 27.06.2010, 02:08

Margin hat geschrieben:Na ja, gibt zwar keinen Meta, aber Bilder ausschließen dürfte ja wohl nicht wirklich Kopfzerbrechen bereiten. Aber vom Prinzip her ist es schon das gleiche.
mhm, lass mich raten (hab darüber nie nachgedacht)... kann man dem bot in der .htaccess dateitypen verbieten? oder hält das ding sich an robots-texte (wo die bilder doch verlinkt sind, und bots sich selten an robots.txte halten)?

Rem
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Beitrag von Rem » 27.06.2010, 10:48

Seltsame Rechtsverdrehung:

Wenn ich einen Text im Internet publiziere, dann ist er automatisch mit dem Urheberrecht geschützt.

Die Darstellung eines "Snippets" ist ok. Das geht als Zitat durch.

Das gleiche bei der Bildersuche: was google speichert ist eine Vorschau.

Aber wenn ich mir die "Zeitleiste" anschaue, dann wird doch definitiv geistiges Eigentum fremder Leute durch Google (kommerziell) verwertet.

Da würde ich einen anderen Bewertungsmassstab als bei Snippets und Thumbnails annehmen.

Was google macht: ein Ausloten der rechtlichen Möglichkeiten. Bzw. wenn alle Leute die Funktion nutzen, mit Gewohnheitsrecht argumentieren. Man müsste Google wohl wegen der Zeitleiste anzeigen?

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 28.06.2010, 16:31

@ Margin, dann erzähle mal. Mit der .htaccess müßte man wieder wissen, wie jeder (aktuelle und zukünfitige) bildersuch-bot heißt oder?
Rem hat geschrieben:Seltsame Rechtsverdrehung:
Der Doppelpunkt ist zutreffend.

Nur so viel, google kann sich schon deshalb nicht auf eine Zitatrecht berufen, da es die Ausschnitte nicht in einem eigenen Werk anführt.

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