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Hast du gelesen was dort steht?Synonym hat geschrieben:Wie wäre es denn über den Weg, den Google selbst vorschlägt?
Erst:
https://www.google.com/support/webmaste ... swer=59819
Dann:
https://www.google.com/support/webmaste ... swer=59833
Sind mindestens 90 Tage nur sechs Wochen?Content, der mithilfe dieses Tools entfernt wird, wird für mindestens 90 Tage aus dem Google-Index gelöscht.
Ja ich habe es gelesen, hast Du es auch gelesen?Hast du gelesen was dort steht?
Content, der mithilfe dieses Tools entfernt wird, wird für mindestens 90 Tage aus dem Google-Index gelöscht. Während dieses Zeitraums können Sie das Tool zur Beantragung der Entfernung von URLs jederzeit erneut verwenden, um den Content wiederaufnehmen zu lassen.
Falls Sie mit dem Tool zur Entfernung von URLs Content aus dem Google-Index entfernen, wird dieser für mindestens 90 Tage gelöscht. Während dieses Zeitraums können Sie jedoch den Content jederzeit wieder aufnehmen lassen, indem Sie folgende Schritte ausführen.
Also ich verstehe das so, dass man in den 90 Tagen eben eine Wiederaufnahme jederzeit beantragen kann.Ausstehende Wiederaufnahmeanträge werden in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen verarbeitet
Synonym hat geschrieben:@HeinoJa ich habe es gelesen, hast Du es auch gelesen?Hast du gelesen was dort steht?
Wiederaufnahmeanträge verarbeiten ist für mich nicht automatisch wieder aufnehmen. Es mag sein, dass das für die geeks gleichbedeutent ist.Ausstehende Wiederaufnahmeanträge werden in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen verarbeitet.