Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Gute Idee, nur hat Google in der Vergangenheit gezeigt, daß man es mit der deutschen Gesetzgebung nur dann genau nimmt, wenn Seitens der Politik massiv Druck gemacht wird. Denke das wäre in diesem Fall nicht anders.net(t)worker hat geschrieben:wie wäre es denn da wenn man Google in so einem Fall auf eine mögliche Mitstörerhaftung hinweist... schließlich ist es deren Service über den die ungewollte Werbung gebucht und ausgeliefert wurde... und Kenntnis haben sie ja inzwischen.... und da zwischen dem Webmaster und Google für diese Werbung keinerlei Geschäftsbeziehung besteht, kann Google sich in diesem Fall auch nicht auf irgendwelche AGBs berufen.... und da das ganze für Deutschland gebucht wurde, kann auch deutsches Recht zum Zuge kommen....
das ist kein wirkliches Problem, da auch EU... hab schon von mehreren Fällen gehört in denen der Beklagte im EU Ausland saß und dennoch in Deutschland nach deutschem Recht verurteilt wurde, und diese Urteile dann im anderem EU Land vollstreckt wurden... ich meine letztens gab es hier auch einen Link zu so einem Fall... es kommt eben das Recht des Landes zum Zuge für das die Adwordskampagne gebucht wurde, da man so ja eindeutig auf diesem Markt tätig war...Vegas hat geschrieben:Sowas alleine durchzufechten würde einiges an Geld und Zeit kosten...zumal der mögliche Klagegener offziell in Irland sitzt.