hatte auch interesse an dem partnerprogramm, aber dieser paragraph in den agb ruft ernsthafte zweifel hervor...
§16 Vertragsstrafe
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen nach §§ 12.1, 12.3 und 12.4 aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
ich darf mich kurz vorstellen: Ich heiße Yahya Abu-Zahra und bin bei e-traffix u.a. für unser Affiliate-Programm zuständig.
Ich kann Dich beruhigen, denn unsere AGB wurden von einem renommierten IT-Anwalt auf ihre Richtigkeit geprüft. Falls Du die betreffenden drei kurzen Abschnitte nicht durchgelesen haben solltest, kommt hier eine kurze Zusammenfassung. Darin geht es u.a. darum, dass
- die Inhalte Deiner Website nicht gegen Markenrechte und geltendes Recht verstoßen,
- keine Verwechselung mit unseren Websites hervorgerufen wird,
- Du keine unlautere Werbung betreibst
- whitehat SEO betreibst bzw. keine irreführende Werbung durch Doorway- Pages oder Cloaking-Seiten betreibst
Mit dem Paragraphen "Vertragsstrafe" sichern wir uns für den Fall der Fälle ab und ist völlig legitim. Zu Deiner Beruhigung kann ich Dir aber sagen, dass seit Bestehen unseres Partnerprogramms kein einziges Mal davon Gebrauch gemacht wurde. Das liegt zum einen daran, dass wir unsere Affiliates vor der Aufnahme eingängig prüfen. Zum anderen liegt es auch daran, dass wir unsere Affiliates inhouse betreuen und früh genug auf eventuelle Verstöße hinweisen.