Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

BGH räumt eBay-Kunden ein Widerrufsrecht ein

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Neues Thema Antworten
bull
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2166
Registriert: 20.09.2003, 20:57
Wohnort: Vèneto

Beitrag von bull » 03.11.2004, 14:02

https://www.welt.de/data/2004/11/03/355207.html
Nutzer können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen
Der BGH stellte nun klar, daß eBay-Auktionen keine „echten Versteigerungen“ im juristischen Sinn sind
Zuletzt geändert von bull am 03.11.2004, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Herbert
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 480
Registriert: 30.06.2003, 14:56

Beitrag von Herbert » 03.11.2004, 17:06

Da werden dann bestimmt auch einige Käufer auf die Idee kommen, auch "Dienstleistungsprodukte" (z.B. Grafikdesign-Ergebnisse) "zurückgeben zu wollen....nach dem Motto: Na, dieses Layout gefällt mir aber nun doch nicht, ich wills nicht und ich bezahls nicht" -> Ärger ist vorprogrammiert ;)
Und dann die Frage, ab welcher Anzahl Auktionen pro Monat ist man als "rücknahmepflichtig" anzusehen.....(siehe Urteil)....?

tron
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 862
Registriert: 16.09.2003, 13:56
Wohnort: HUHU

Beitrag von tron » 04.11.2004, 10:02

Da werden dann bestimmt auch einige Käufer auf die Idee kommen, auch "Dienstleistungsprodukte" (z.B. Grafikdesign-Ergebnisse) "zurückgeben zu wollen....nach dem Motto: Na, dieses Layout gefällt mir aber nun doch nicht, ich wills nicht und ich bezahls nicht" -> Ärger ist vorprogrammiert
Also bei meiner Agentur ist das Standard. Die layouten so lange bis ich sage "Jep, dass ist es!". ;) Sollte voher vertraglich festgehalten werden.

Das Urteil finde ich etwas, naja, komisch. Eine gewerbliche Auktion für einen neuen original verpackten Monitor würde ich auch als Auktion durchgehen lassen, man weiß ja genau auf welches Stück man bietet, kann es sich im Kaufhaus oder wo auch immer anschauen; ähnlich einer "echten" Auktion in Auktionshäusern im RL.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag