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BGH räumt eBay-Kunden ein Widerrufsrecht ein

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bull
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Beitrag von bull » 03.11.2004, 14:02

https://www.welt.de/data/2004/11/03/355207.html
Nutzer können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen
Der BGH stellte nun klar, daß eBay-Auktionen keine „echten Versteigerungen“ im juristischen Sinn sind
Zuletzt geändert von bull am 03.11.2004, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.