Nutzer können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen
Der BGH stellte nun klar, daß eBay-Auktionen keine „echten Versteigerungen“ im juristischen Sinn sind
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Der BGH stellte nun klar, daß eBay-Auktionen keine „echten Versteigerungen“ im juristischen Sinn sind
Also bei meiner Agentur ist das Standard. Die layouten so lange bis ich sage "Jep, dass ist es!".Da werden dann bestimmt auch einige Käufer auf die Idee kommen, auch "Dienstleistungsprodukte" (z.B. Grafikdesign-Ergebnisse) "zurückgeben zu wollen....nach dem Motto: Na, dieses Layout gefällt mir aber nun doch nicht, ich wills nicht und ich bezahls nicht" -> Ärger ist vorprogrammiert