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Kann man Google verklagen???

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Pretender
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Beitrag von Pretender » 29.11.2004, 16:06

ich meinte ingo_altena, nicht dich.

es geht um das ranking - was meiner meinung nach nicht einklagbar ist und es geht noch einen schritt weiter, warum jemand auf dieser position ist und nicht auf einer anderen - sprich der internen bewertung (dem algo)

und DAS, ist mit sicherheit auch nicht einklagbar.

das ist allerdings nur eine meinung

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drisol
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Beitrag von drisol » 29.11.2004, 16:18

@Ranking-Check:
Ja, allerdings erwarte ich, dass die zuständigen Richter sich über die Folgen bewusst sind, die eintreten würden, wenn sie so einer Klage zustimmen würden.

Letztendlich würden die sich damit eine Menge Arbeit aufhalsen und die Serps würden in Zukunft von den Gerichten entschieden werden. Doch wie will ein Gericht bestimmen, ob eine bestimmte Seite vor einer anderen erscheinen muss? Geht's nach dem Bekanntheitsgrad der Marke (da wären ja neuere Anbieter benachteiligt, also auch nicht gerade tolle Wettbewerbsbedingungen)? Geht's nach dem Inhalt der Website? ... Da ist es doch besser und einfacher sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen (wie es vom US-Gericht entschieden wurde).

Außerdem bliebe dann immer noch die Möglichkeit, auf die Mitbewerber loszugehen, wenn diese durch Tricks die SuMas in die Irre führen. Bei den MetaTags hat's ja damit schon geklappt, ist wohl nur noch eine Frage der Zeit bis das auch für den Content oder Linkfarms ausprobiert wird.

(IANAL)

shapeshifter
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Beitrag von shapeshifter » 29.11.2004, 16:50

@Ingo

Google verklagen wei dir die SERP´s nicht passen - lol. Das ist so ziemlich das Dümmste, was ich bisher im Bezug auf SEO gehört habe ;)

Die Aufnahme ins Verzeichnis ist eine freiwillige Maßname von Google. Du hast da keinerlei Rechte. Meinste nicht auch das da schonmal jemand drüber nachgedacht hat bevor die Suchmaschine gestartet wurde ?


gruss,

shapeshifter

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Pretender
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Beitrag von Pretender » 29.11.2004, 17:35

@shapeshifter

genau so sieht es aus.



genau das wollte ich mit meinen obige beitrag aussagen.

wulfo
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Beitrag von wulfo » 29.11.2004, 18:37

Hi IT-Knecht

Auszug Google:

"DER GOOGLE-SUCHDIENST WIRD MIT KEINERLEI GARANTIEN, WELCHE AUCH IMMER, AUF EINER "WIE-ES-IST"-GRUNDLAGE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. GOOGLE LEHNT AUSDRÜCKLICH UND IM VOLLEN GESETZLICH ERLAUBTEM UMFANG STILLSCHWEIGENDE UND GESETZLICHE GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DIE GARANTIE DER VERKAUFBARKEIT, VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON EIGENTUMSRECHTEN. GOOGLE LEHNT AUSSERDEM JEGLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH DER SICHERHEIT, VERWENDBARKEIT, PÜNKTLICHKEIT UND GESCHWINDIGKEIT DES GOOGLE-SUCHDIENSTES AB. GOOGLE LEHNT ZUSÄTZLICH JEGLICHE GARANTIEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN AB, DIE DURCH GOOGLES SUCHDIENST ODER EINEM VON GOOGLE GESTELLTEN LINK ERHALTEN WURDEN. GOOGLE LEHNT AUSSERDEM JEDE GARANTIE FÜR DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN AB, DIE DURCH ODER AUFGRUND VON WERBUNG AUF GOOGLES SUCHDIENST ERHALTEN WURDEN, SOWIE DURCH ALLE LINKS, DIE VON GOOGLES SUCHDIENST GELIEFERT WURDEN UND FÜR JEGLICHE INFORMATIONEN ODER HINWEISE DURCH UND JEGLICHE LINKS GELIEFERT VOM GOOGLE-SUCHDIENST. "

Normal sagt es das schon aus, und dann sollte auch mal der normale Menschenverstand eingesetzt werden.
Wenn man unbedingt Platz 1 haben will kein Problem, ADWORDS man bezahlt für die entsprechende Listung oder man bezahlt einen dementsprechenden Seo oder man nimmt sich viel Zeit um sich in die Materie einzuarbeiten.

Aber wenn man Lust und Laune hat kann man ja heute alles verklagen was sich so bewegt.

hard_pollux
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Beitrag von hard_pollux » 29.11.2004, 21:12

@ingo_altena

wie man einen Thread mit einer solchen Fragestellung eröffnen kann, lässt für mich eigentlich nur zwei Schlüsse offen: Entweder man trägt sich mit dem Gedanken, es zu versuchen, weil man nicht vorne gelistet ist, oder man ist vorne gelistet, und befürchtet, daß die Konkurrenz es versuchen könnte.
Deine Motive würde ich da gerne kennenlernen.

Das angeführte Urteil zu den "Meta-Tags", wäre bei einem mit der Materie vertrauteren Beklagten sicherlich so nie zustande gekommen, derselbe hätte aber auch nie die Ursache geliefert.
Zu Deiner Frage: Eine Klage auf ein bestimmtes Ranking, halte ich persönlich für absolut aussichtslos, und ebenso eine Klage auf Listung, da neben anderen Gründen, die da eine Rolle spielen mögen, sicherlich auch die Gewerbefreiheit zum tragen kommt, welche es erlaubt, sich seine Geschäftspartner selbst auszusuchen, bzw. abzulehnen.
Vorstellbar sind durchaus auch Klagen gegen zur Zeit noch üblichen, leicht erkennbaren Spam, wobei man jedoch sehr leicht in eine kostenintensive Beweisnot geraten kann, wenn der Nachweis der Wirksamkeit des Spam's - gefordert wird (und darin verbirgt sich noch ein Fallstrick, der m.E. jede Klage in dieser Richtung aushebelt, worauf ich nun aber ganz bestimmt nicht eingehe!).
Bei eventuellen Klageerfolgen in dieser Richtung, muß sich der Spammer in DE aber überlegen, ob er nicht eine wettbewerbsrechtliche Benachteiligung gegenüber den Spammern im übrigen EUland erfährt, von den Spammern in Polen und weiter östlich mal ganz abgesehen.

Also m.E. werden juristische Eingriffe im diesem Markt - aufgrund der Internationalisierung - überhaupt nichts bringen, höchstens weitere Geschäftsverlagerungen ins Ausland, was der herrschenden Konkurrenzsituation jedoch keinerlei Abbruch tut, sondern sie möglicherweise verschärft, da man aufgrund selbst herbeigeführter weiterer Restriktionen im Wettbewerb, dem ausländischen Konkurrenzdruck noch hilfloser ausgeliefert ist.


Gruß
HardPollux

Selbstredend ist dieser Post keine Rechtsberatung, sondern spiegelt lediglich meine persönliche Meinung zum Thema.

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