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Wollte erst 3 Fragen stellen und habs übersehen umzuändern, was ich nun getan habe.Cura hat geschrieben:1.) Ja.
2.) Könnte sein, obwohl eher unwahrscheinlich.
3.) Ja, Nein, möglicherweise. Wenn die Frage sein sollte, ob Du bis 3 zählen kannst.
Registrier sie doch einfach auf SEINEN Namen, wenn er sie eh für sich nutzen will.Hulkster hat geschrieben:will ich ja aber auf meinen namenCura hat geschrieben:>> weil er sich damit nicht auskennt.
Warum übernimmst Du das Registrieren dann nicht für ihn?
Da ist Vorsicht die Mama der Porzellankiste. Ein einziger Google-AdSense Banner oder ein unscheinbarer Afiliate-Link auf der privaten Homepage machen diese im Ernstfall zu einer impressumpflichtigen gewerblich genutzten. Natürlich nur, sobald die Abmahnung reinflattert. Aber dann ist der Schrecken groß und das Recht nunmal leider auf der Seite des Abmahnzockers...Hulkster hat geschrieben:dabei fällt mir ein, er will eine rein private Seite. Familienfotos, Urlaub, etc. Nix was auch nur ansatzweise gewerblich erscheinen könnte, daher müsste ja garkein Impressum sein.