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Diesen sollte man auch nicht achtlos zur Seite legen, nur weil man keine Angestellten hat. Je nach zuständiger BG kann man auch als Selbstständiger unter gewissen Voraussetzungen Zwangsvermitgliedet werden.e-fee hat geschrieben:Wirst wohl auch noch Post von der Berufsgenossenschaft bekommen, da müsstest Du Dich dann drum kümmern, wenn Du Angestellte hättest.
Als Ausgleich gibt es dann aber fast täglich einen Lottogewinn, einen verstorbenen reichen Onkel oder brandheiße Insidertips für Börsengeschäfte per emailluisekuschinski hat geschrieben:Da kommen u.U. noch einige andere Weglagerer, die Dir die Zwangsmitgliedschaft "anbieten".
3 fach, für ein Auto, das gewerblich genutzt wird auch noch.Major Tom hat geschrieben: PS: Mit dem neuen Gewerbe wird ja dann auch wohl doppelt GEZ fällig...Denn ab dem Tage der Gewerbeanmeldung könnte man ja ganz theoretisch doppelt gucken und das geht natürlich nicht.