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da gab es doch eine Umstellung bezüglich dieser innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen, die müssen doch jetzt auch bei den zusammenfassenden Meldungen mit angegeben werden, und Amazon zahlt die UST im eigenem Land...KAW hat geschrieben:Eine eigene Rechnung stellen, hat den Nachteil, dass man dann MwSt. ausweisen muss, die man ja sonst von amazon nicht bekommt
Also mein Finanzamt genügt mittlerweile die reine Email von Amazon. Ich schreibe keine extra Rechnung oder sonstiges.KAW hat geschrieben:Irgendwie irritiert mich das hier aber, da doch mehrere solche sonstigen Zahlungen erhalten haben.
Wie haben die das denn gemacht?