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Der entsprechende Staatsvertrag soll zwar bis Jahresende neu geregelt werden, aber wenn ich das vor ein paar Tagen der Zeitung richtig entnommen habe, wird sich wahrscheinlich nicht viel grundlegendes ändern.§ 284 Abs. 4 StGB hat geschrieben:Wer für ein öffentliches Glücksspiel (…) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Lese ich etwas falsch oder hast Du wirklich im Durchschnitt 1 Besucher pro 100 Seiten am Tag?marienplatz84 hat geschrieben:Langsam aber sicher habe ich mehr als 24000 Seiten in Googleindex bekommen (von 80000 deklarierten in Sitemap). Die Besucherzahl steigt auch von 50 auf 100, jetzt schon 200-250.
https://www.transfermarkt.de/Keyser Soze hat geschrieben:Wenn du in Deutschland wohnst oder der Server in Deutschland steht, würde ich von Werbung für Sportwetten eher absehen. Der Grund steht in § 284 Abs. 4 StGB:Der entsprechende Staatsvertrag soll zwar bis Jahresende neu geregelt werden, aber wenn ich das vor ein paar Tagen der Zeitung richtig entnommen habe, wird sich wahrscheinlich nicht viel grundlegendes ändern.§ 284 Abs. 4 StGB hat geschrieben:Wer für ein öffentliches Glücksspiel (…) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Kenne mich nicht mit Sportwetten aus, doch so wie ich das Gesetz verstehe (Irrtum vorbehalten) ist Werbung erlaubt, wenn eine behördliche Erlaubnis für das Glücksspiel vorliegt. Lasse mich gern eines Besseren belehren.(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel...
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, ...
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt,...
Dann nenne mir doch mal einen Sportwettenanbieter, der über eine bundesweite Erlaubnis verfügt, Sportwetten im Internet anbieten zu dürfen. Soweit ich weiß, halten die Bundesländer hier mit Oddset ihr staatliches Monopol aufrecht. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren, da ich in diesem Gebiet nicht aktiv bin und nicht über Fachwissen verfüge.Melegrian hat geschrieben:Kenne mich nicht mit Sportwetten aus, doch so wie ich das Gesetz verstehe (Irrtum vorbehalten) ist Werbung erlaubt, wenn eine behördliche Erlaubnis für das Glücksspiel vorliegt. Lasse mich gern eines Besseren belehren.
Gut, das könnte sein, dass Sportwetten mehrheitlich nur regional in den jeweiligen Bundesländern beworben werden dürfen und nicht im Internet bundesweit bzw. weltweit. Habe mich mal gerade kurz belesen:Keyser Soze hat geschrieben:Dann nenne mir doch mal einen Sportwettenanbieter, der über eine bundesweite Erlaubnis verfügt, Sportwetten im Internet anbieten zu dürfen.
Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist eine Vorschrift des Glücksspiel-Staatsvertrages, die der Werbung für Lotto & Co enge grenzen setzt. In dieser Vorschrift heißt es nämlich, dass „Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten ist.
Am PC sehe ich es, aber aufm Laptop kommt nix. SC Freiburg und 1899 Hoffenheim werben sogar per Banden für einen bekannten Sportwettenanbieter aus Malta.Keyser Soze hat geschrieben:Ich habe mich eben mal 2 Minuten bei Transfermarkt durchgeklickt ohne AdBlocker... ich konnte keine Sportwetten-Banner finden. Manche Pokerseiten haben aber z.B. spezielle Seiten für die Werbung in Deutschland, wo man nur mit Gummipunkten spielen kann und nicht mit Echtgeld. Sowas wird dann z.B. auch im TV auf Sport1 beworben. Meistens ist dann unter domainname.tv die "legale" Seite und unter domainname.com die illegale Echtgeld-Glücksspielseite (mit Firmensitz in Malta oder irgendwo in der Karibik). Mir persönlich wäre das Risiko aber zu hoch, mich mit solchen Anbietern einzulassen, da man nie weiß, ob nicht mal ein Banner für die illegalen Seiten ausgeliefert wird oder ob sich die Seiteninhalte der eigentlich "legalen" Seiten irgendwann ändern in den illegalen Bereich. Muss aber jeder für sich entscheiden, ob es einem das Wert ist, dieses Risiko einzugehen. Wenn du aber Banner einbaust, die direkt für Echtgeld-Glücksspiel werben, musst du immer damit rechnen, dass dich mal jemand verpfeift, der dir aus welchen Gründen auch immer ans Bein pinkeln will.
Hatte mich verlesen, sind nach diesem Urteil nicht gleichzusetzen.In geradezu unnachahmlicher Art analysiert hier die entscheidende 2. große auswärtige Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum die Tatbestandsvoraussetzungen eines verbotenen Glücksspiels am Beispiel von Sport- und hier im besonderen Fußballwetten.
So eine richtige Einigkeit scheint es bei den Gerichten nicht zu geben.Hiernach kommt die Kammer völlig vertretbar zu der Entscheidung, dass es sich bei Fußballtipps eben nicht um Glücksspiel handelt, da der Ausgang zumindest nicht allein vom Zufall abhängen dürfte.
https://de.wikipedia.org/wiki/BetfairKeyser Soze hat geschrieben:Dann nenne mir doch mal einen Sportwettenanbieter, der über eine bundesweite Erlaubnis verfügt, Sportwetten im Internet anbieten zu dürfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bwin_Inte ... ertainmentDie Firma ist im Besitz einer Buchmacherzulassung für England und Wales und hält darüber hinaus Lizenzen in Italien, Malta, Deutschland, Österreich und Australien.
Das sind gleich 2 von denen ich es weiß, es sind aber noch 2-3 weitere DDR-Lizenzen im Umlauf.Am 13. Dezember 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Gültigkeit der 1990 in der DDR erteilten Lizenz. bwin e.K. darf demnach nach der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Rechtslage in Sachsen Sportwetten auch über das Internet anbieten und bundesweit bewerben.
Und:Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 die Verfassungsmäßigkeit des in Deutschland nach dem Glücksspielstaatsvertrag geltenden Internetverbots für Sportwetten und Sportwettenwerbung.
Mit Urteil vom 8. September 2009 entschied der Europäischen Gerichtshof im portugiesischen Verfahren Liga Portugesa gegen bwin und erklärte Internetverbote von Sportwetten für europarechtskonform. Am 4. März 2010 veröffentlichten die Generalanwälte beim Europäischen Gerichtshof ihre Schlussanträge in den deutschen Verfahren. Sie sahen darin den Glücksspielstaatsvertrag als europarechtskonform an.