Kliniken dürfen im Internet grundsätzlich für ihre Leistungen und ihre Ausstattung werben. Eine der Sache angemessene Werbung werde dem Informationsbedürfnis potenzieller Patienten gerecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2115/02 vom 17. Juli 2003).
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